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BGH bestätigt Haft für Clanmitglieder wegen bandenmäßigen Sozialbetrugs
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrjährige Haftstrafen für zwei Brüder einer arabischstämmigen Großfamilie bestätigt. Die Entscheidung teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Nach den Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf sollen die Brüder zusammen mit ihren Eltern und weiteren Familienmitgliedern unter anderem Hartz-IV-Leistungen in Höhe von mehr als 400.000 Euro bezogen haben, obwohl sie nicht bedürftig waren. (Az. 3 StR 379/23)
Im Dezember 2022 verurteilte das Landgericht den Vater zu sechs und die Mutter zu zwei Jahren Haft. Beide akzeptierten dies und legten keine Revision ein, weil das Urteil auf einer sogenannten Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Angeklagten beruhte. Das Anwesen der Großfamilie samt 1700 Quadratmeter großem Grundstück in Leverkusen hatte das Landgericht eingezogen.
Sechs Jahre lang hatte die insgesamt zehnköpfige Familie Geld vom Jobcenter bezogen und damit unter anderem die Abzahlungen für das Haus finanziert. Die unter anderem deswegen erfolgte Verurteilung eines weiteren Bruders wegen Geldwäsche hob der BGH auf. Das Landgericht habe nicht geklärt, inwieweit bei dem zu Beginn der Taten 20-Jährigen noch Jugendstrafrecht anzuwenden sein könnte.
Dies muss das Landgericht daher nochmals neu überprüfen. Neu zu klären ist damit auch die Einziehung von Haus und Grundstück, weil der Bruder hierfür als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wurde.
O.Krause--BTB