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Berlusconi scheitert mit Klage gegen EZB-Beschluss
Der frühere italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi ist mit einer Klage gegen einen Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Die EZB habe Berlusconi den Erwerb einer qualifizierten Beteiligung an der Banca Mediolanum untersagen dürfen, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Aufgrund einer früheren Verurteilung wegen Steuerbetrugs erfülle er die Anforderungen nicht. (Az. T-913/16)
Das Urteil hat eine jahrelange Vorgeschichte: Die italienische Zentralbank hatte Berlusconi wegen der 2013 erfolgten Verurteilung zunächst verboten, über die von ihm gegründete und mehrheitlich von ihm gehaltene Fininvest weiter mehr als zehn Prozent der Finanzholding Mediolanum zu halten. Berlusconi klagte erfolgreich dagegen.
In der Zwischenzeit, 2015, war Mediolanum auf die Tochtergesellschaft Banca Mediolanum verschmolzen worden, wodurch Fininvest Inhaberin einer qualifizierten Beteiligung am Kapital einer Bank wurde. Die italienische Zentralbank schlug der EZB vor, den Erwerb abzulehnen, was diese 2016 auch tat.
Berlusconi wollte vor Gericht erreichen, dass dieser Beschluss für nichtig erklärt wurde, hatte damit aber nun keinen Erfolg. Die Klage von ihm und Fininvest wurde in Luxemburg abgewiesen.
L.Dubois--BTB