-
Studie: Mehrheit in Deutschland ist weiter für konsequenten Klimaschutz
-
Erste Dialogrunde: Regierung und Opposition in Venezuela vereinbaren Justizreform
-
65 Jahre Mauerbau: Opferbeauftragte warnt vor Verklärung der DDR
-
Sambier wählen neuen Präsidenten
-
Rechtspopulist Farage bei Nachwahl in Großbritannien Favorit gegen Spaßkandidaten
-
Ex-Verantwortliche von US-Bürgerrechtsorganisation SPLC festgenommen
-
"Eine meiner engsten Vertrauten": Trumps Sprecherin Karoline Leavitt tritt zurück
-
Niedrigwasser: Binnenschiffer legen Drei-Punkte-Plan vor
-
Ukraine will keine genauen Angaben mehr zu russischen Raketenangriffen machen
-
Neue Eurovision-Regel: Länder im Kriegszustand dürfen nicht Gastgeber sein
-
Travis Kelce: Hochzeitsfeier mit Taylor Swift war "beste Nacht" meines Lebens
-
Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht bei Jugendlichen begonnen
-
Titelsammler weiter auf Kurs: PSG gewinnt Supercup
-
Sachsen-Anhalt: Schulze schließt Zusammenarbeit mit AfD nach Wahl weiter aus
-
Totale Sonnenfinsternis macht in Spanien Tag zur Nacht - Begeisterung auch in Deutschland
-
Karoline Leavitt beendet ihre Tätigkeit als Sprecherin von US-Präsident Trump
-
Xavi neuer Bondscoach - Debüt gegen Deutschland und Klopp
-
Totale Sonnenfinsternis taucht Teile Spaniens in Dunkelheit
-
Gedränge am Ätna: Vulkanausbruch lockt Besuchermassen an
-
Liebmann holt Gold mit Europarekord - Schwarz gewinnt Silber
-
Sonnenfinsternis taucht Teile Europas in Dunkelheit
-
Zahl der Erdbeben-Toten in Kolumbien auf 239 gestiegen - Rettungskräften läuft die Zeit davon
-
Rekordpreis: Lakers für 12,5 Milliarden Dollar verkauft
-
"Korrupt und verfassungswidrig": Trump wegen Premium-Zugangs zu seinem Onlinedienst verklagt
-
Forscher entdecken energiereichen "Schwarzes-Loch-Stern" aus der Frühzeit des Alls
-
Heim-WM in Aachen: Dressur-Equipe um Werth holt 13. Titel
-
65 Jahre Mauerbau: Klöckner warnt vor Gleichgültigkeit gegenüber Geschichte
-
Rekordpreis: Lakers für zwölf Milliarden Dollar verkauft
-
Eigene Tochter mit Rheumamittel vergiftet: Bewährungsstrafen in Sachsen
-
Russe wegen Hitlergruß vor Synagoge in Frankreich zu acht Monaten Haft verurteilt
-
Acht Jahre nach Ausschreitungen in Chemnitz: Ein Fall wird neu geprüft
-
Massiver Datendiebstahl in Polen: 19 Millionen Patienten betroffen
-
Mecklenburg-Vorpommern: 16-jährige Autofahrerin entkommt mehrmals der Polizei
-
Lizenz zum Zurückschlagen: Kabinett beschließt umstrittene Geheimdienst-Reform
-
Nach Tod des Vaters: Messi zweifelt an seiner Zukunft
-
24-Jähriger soll in Frankfurt am Main Gleichaltrigen getötet haben
-
Barmer-Umfrage: Fast jeder Fünfte verschweigt etwas beim Arzt
-
AfD-Landrat verliert Rechtsstreit um Äußerung von Gesundheitsminister Linnemann
-
Greenpeace wirft Ölkonzernen immer höhere "Übergewinne" vor - Branche widerspricht
-
Erntebeginn für Champagner-Trauben in diesem Jahr so früh wie nie
-
Früherer chinesischer Premier Zhu im Alter von 97 Jahren gestorben
-
Banaszak dringt auf gemeinsames Handeln demokratischer Parteien gegen die AfD
-
Ertrunkene Dreijährige in Schleswig-Holstein: Ermittlungen gegen Eltern
-
Quallen und Hitze legen ein Fünftel von Frankreichs Atomstromproduktion lahm
-
Frühstartrente soll frühzeitigen Vermögensaufbau für das Alter erleichtern
-
Ermittlungsverfahren gegen toten CSD-Attentäter formal eingestellt
-
Kabinett beschließt umstrittene Reform der Geheimdienst-Befugnisse
-
Kabinett beschließt: Bafög wird erhöht - aber später als geplant
-
Niedrigwasser: Verkehrs- und Umweltminister uneins über Ausbau von Flüssen
-
Trotz Schrecksekunde: Varfolomeev überzeugt bei WM-Quali
BGH: Änderungsklauseln zu Arbeitspreis und Grundpreis bei Fernwärme trennbar
Preisänderungsklauseln von - verbrauchsabhängigem - Arbeitspreis und verbrauchsunabhängigem Bereitstellungspreis bei Fernwärme können voneinander getrennt betrachtet werden. Wird eine von ihnen für unwirksam erklärt, ist die andere damit nicht automatisch auch unwirksam, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Es war die erste Entscheidung zu einer Reihe von Klagen gegen ein Fernwärme-Versorgungsunternehmen aus Berlin. (Az. VIII ZR 295/20)
Im Januar 2019 hatte das Berliner Kammergericht entschieden, dass die auf den Arbeitspreis bezogene Preisänderungsklausel den Transparenzanforderungen nicht genüge und darum alle Anpassungsklauseln, auch die zum Bereitstellungspreis, unwirksam seien. Daraufhin klagten mehrere Kunden auf die Rückerstattung zu hoher Beträge für das Heizen. Zum Mai 2019 änderte das Unternehmen seine Preisanpassungsformel zum Arbeitspreis.
Das Kammergericht entschied auf die Klagen der Kunden hin, dass nur die Änderungsklausel zum Arbeitspreis unwirksam gewesen sei, und sprach den Kunden darum nur eine geringe Summe zu. Außerdem stellte es fest, dass das Unternehmen die Preisanpassung im Mai 2019 nicht einseitig habe vornehmen dürfen. Sowohl die Kunden als auch das Unternehmen selbst legten beim BGH Revision gegen das Urteil ein.
Dieser bestätigte das Kammergerichts-Urteil nun teilweise und entschied, dass den Kunden tatsächlich aufgrund der Klausel zum Bereitstellungspreis keine Rückzahlung zustehe. Das Kammergericht habe aber zu Unrecht entschieden, dass das Unternehmen kein Recht zur einseitigen Anpassung der Arbeitspreisklausel gehabt habe. Fernwärmeunternehmen seien sogar dazu verpflichtet, für unwirksam erklärte Klauseln auch bei laufenden Verträgen einseitig an die gesetzlichen Angemessenheits- und Transparenzanforderungen anzupassen.
Das Kammergericht muss die neue Preisänderungsklausel nun daraufhin prüfen, ob sie den Vorgaben entspricht, und danach neu entscheiden.
J.Horn--BTB