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Thüringer AfD scheitert mit Strafanzeigen gegen Verfassungsrichter
Die Thüringer AfD ist mit Strafanzeigen gegen zwei Richter des Verfassungsgerichtshofs in Weimar gescheitert. Die Staatsanwaltschaft Erfurt lehnte am Montag die Aufnahme von Ermittlungen gegen die beiden Verfassungsrichter ab. Die AfD hatte ihnen Rechtsbeugung im Zusammenhang mit einem eskalierten Streit über die Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten vorgeworfen.
Zwischen der AfD um deren Alterspräsident Jürgen Treutler und den Fraktionen von CDU, BSW, Linkspartei und SPD war in der konstituierenden Sitzung des Parlaments Ende September ein Streit über eine Änderung der Geschäftsordnung entbrannt, welche die Wahl des Landtagspräsidenten betraf. Treutler, der als Alterspräsident die erste Sitzung leitete, weigerte sich zunächst, Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verpflichtete den AfD-Politiker auf Antrag der CDU-Fraktion allerdings, über den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung schon vor der Wahl des Landtagspräsidenten abstimmen zu lassen. Das geschah dann auch am Folgetag.
Die AfD hielt den an der Entscheidung beteiligten Thüringer Verfassungsrichter Jörg Geibert für befangen, weil sein Sohn Mitglied in der CDU-Fraktion ist. Zudem hätte der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Klaus von der Weiden, nach Ansicht der Partei von Amts wegen die Befangenheit prüfen müssen. Die AfD stellte deshalb Strafanzeigen.
Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren, weil kein Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung bestehe. Zur Erfüllung des Tatbestandes sei ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege erforderlich. Demnach muss sich der Täter bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen, so dass seine Entscheidung von den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr getragen wird und sie mithin willkürlich erscheint. Dafür gibt es der Staatsanwaltschaft zufolge keinerlei Anhaltspunkte.
L.Dubois--BTB