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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Niedersachsen: Gericht bestätigt Regel zu Mindestabstand von Wettbüros zu Schulen
Sportwettbüros müssen in Niedersachsen mindestens 200 Meter Abstand von Schulen und anderen regelmäßig von Kindern ohne Erwachsenenbegleitung besuchten Orten einhalten. Das bekräftigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in einer aktuellen Entscheidung, mit der es Klagen einer Wettanbieters und eines Wettbüros aus Hannover auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ablehnte. Niedersachsens Innen- und Sportministerin Daniela Behrens (SPD) begrüßte das Gerichtsurteil am Mittwoch als "wichtiges Signal" für den Jugendschutz. (Az. 10 LC 13/24 und 10 LC 14/24)
Die im niedersächsischen Glückspielgesetz definierte Abstandsregel stelle keine Verletzung von deutschem Verfassungsrecht oder EU-Recht dar, erklärte das Oberverwaltungsgericht am Dienstag. Damit einhergehende Eingriffe in Berufs-, Dienstleistungs- und Niederlassungfreiheiten seien aus Gründen der Suchtprävention gerechtfertigt. Es bestätigte damit Entscheidungen des Verwaltungsgericht Hannover. Die Kläger können noch versuchen, vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen vorzugehen.
"Durch die Entscheidung des OVG wird der Schutz von spielsüchtigen und spielsuchtgefährdeten Menschen und vor allem von Kindern und Jugendlichen gestärkt", erklärte Behrens in Hannover. "Spiel- und Wettsucht haben fatale Folgen." Die Mindestabstandsregelungen gelten ihrem Ministerium zufolge unter anderem auch für Suchtberatungs- und Suchtbehandlungseinrichtungen.
S.Keller--BTB