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Urteil in Hessen: Werbung für Lebensmittel mit Zusatz "Anti-Kater" verboten
Mineralstofftabletten dürfen laut einem Urteil aus Hessen nicht mit dem Zusatz "Anti-Kater" beworben werden. Die Werbung verstößt gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Bei dem dort geführten Verfahren handelte es sich um das erste nach dem Unterlassungsklagegesetz, das in erster Instanz am Oberlandesgericht verhandelt wurde. (Az.: 6 Ukl 1/24)
Der Kläger wandte sich gegen ein von der Beklagten bei einem Onlinehändler vertriebenes Produkt, das als "Anti-Kater-Tabletten" beworben wurde. Der Senat erließ ein sogenanntes Versäumnisurteil gegen die Beklagte und verbot dem Unternehmen, für Lebensmittel mit der Angabe "Anti-Kater" zu werben oder werben zu lassen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Laut der Verordnung ist es verboten, Lebensmitteln Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zuzuschreiben, wie die Richter erklärten. Die Symptome des Alkoholkaters seien als Krankheit einzustufen. Mit der Verordnung solle verhindert werden, dass Lebensmittel als Ersatz für Medikamente angesehen und ohne Aufklärung benutzt würden.
O.Bulka--BTB