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Tod von Frau in Norwegen: Waffenhändler wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Im Fall des gewaltsamen Tods einer 24-jährigen Frau bei einer Wohnmobiltour durch Skandinavien muss sich seit Mittwoch ein Waffenhändler vor dem Landgericht Münster verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den 47-Jährigen, die Pistole, mit der die Tat begangen wurde, nicht sicher verwahrt zu haben. Mit der Pistole soll ein 29-Jähriger im vergangenen Jahr seine damalige Partnerin in Norwegen erschossen haben.
Der Angeklagte steht deshalb unter anderem wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Das Verfahren gegen den 29-jährigen mutmaßlichen Täter wurde inzwischen eingestellt. Er beging Anfang des Jahres in einer Haftanstalt in Duisburg Suizid. Er hatte seit Oktober 2023 unter Mordverdacht in Untersuchungshaft gesessen.
Die Tatwaffe soll der 29-Jährige in der Waffenhandlung des 47-Jährigen aus dem Münsterland gekauft haben. Damit habe er die junge Frau im Oktober 2023 an dem norwegischen See Falningsjöen mit zwei Schüssen getötet. Den Leichnam soll er mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet haben, bevor er nach Deutschland zurückkehrte.
Da dem 29-Jährigen eine waffenrechtliche Erlaubnis fehlte, durfte er die Pistole laut Staatsanwaltschaft nur auf der Schießbahn der Waffenhandlung des Angeklagten benutzen. Die Pistole war demnach bis zuletzt auf den Waffenhändler registriert und wurde in dessen Geschäft aufbewahrt. Wie der 29-Jährige die Waffe an sich nahm, ist bislang unklar.
Dem 47-Jährigen wird deshalb vorgeworfen, die Pistole nicht ausreichend vor unbefugtem Zugriff geschützt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft trägt der Waffenhändler eine Mitschuld an dem Tod der jungen Frau. Dieser sei eine vorhersehbare Folge der unzureichenden Aufbewahrung der Pistole gewesen. Das Gericht setzte Verhandlungstage bis Mitte Januar fest.
H.Seidel--BTB