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Mordurteil gegen Täterduo nach Tötung von Vater in Freiburg rechtskräftig
16 Monate nach dem Mord an einem Mann und dem versuchten Mord an seiner Frau in Freiburg ist das Urteil gegen die Täterin, die Tochter des Paars, und ihren Freund rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Landgerichts der baden-württembergischen Stadt. Es hatte die beiden im Mai zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. (Az. 1 StR 409/24)
Wie das Landgericht feststellte, hatten sich die heute 25-Jährige und ihr 24 Jahre alter Freund am 18. Juli 2023 in den frühen Morgenstunden Zugang zum Haus der noch schlafenden Eltern verschafft. Dort habe der männliche Angeklagte den Vater im Flur mit einem Messer angegriffen. Die weibliche Angeklagte habe mit einem Beil auf den Kopf des 67-Jährigen eingeschlagen.
Der Mann sei von dem Angriff überrascht worden und habe sich nicht wehren können. Er wurde so schwer verletzt, dass er schon nach kurzer Zeit starb. Die 64 Jahre alte Mutter wurde dem Urteil zufolge von den beiden Angeklagten im Schlafzimmer attackiert. Sie überlebte nur dank eines durch den Angriff erlittenen Hämatoms, das eine "tamponierende Wirkung" auf die Hauptschlagader hatte, wie es vom Gericht hieß. Sie musste stundenlang operiert und mehrere Monate stationär behandelt werden.
Die Angeklagten flohen nach der Tat aus der Wohnung und versteckten sich in einer Baustellentoilette, wo sie rund zwei Stunden nach dem Angriff samt Tatwaffen entdeckt wurden. Obwohl sie vor der Tat Alkohol, Kokain und andere Drogen konsumiert hatten, sah das Landgericht keine erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit.
Es verurteilte sie wegen Mordes aus Heimtücke und versuchten Mordes. Die 25-Jährige und der 24-Jährige wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand nun keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil. Die Revision wurde verworfen. Das Freiburger Urteil ist damit rechtskräftig.
T.Bondarenko--BTB