-
STUTS dokumentiert seit 50 Jahren soziale Realität in Berlin
-
Technikfolgenforscher warnt vor digitaler Abhängigkeit und Konzernmacht
-
Kreatinin-basierte eGFR unterschätzt Nierenfunktionsstörungen bei Krebspatienten
-
Kreuzfahrtschiff MV Odyssey wird zum Symbol für Luxus und Ungleichheit
-
Der extreme Reichtum einer kleinen Minderheit wächst weiter
-
BGH bestätigt Rechtsweggarantie: Usmanow darf EU-Rat wegen Verleumdung verklagen
-
Deutschlands Wirtschaft verliert weiter an Gewicht und Einfluss
-
Staatsbesuch Selenskyjs in Berlin: Massive Verkehrseinschränkungen und Sperrungen
-
Sturm der Liebe-Vorschau: Larissas Plan, Massimos Vater und Abschied vom Fürstenhof
-
Kubas Westen bereitet sich auf einen herannahenden Wirbelsturm vor
-
Spülschwamm als Keimherd: Warum die Bürste hygienischer ist
-
Politik reagiert mit Repressionsforderungen auf Proteste der Generation Z
-
USA kündigen neue Ukraine-Gespräche mit Kiew und Moskau in Abu Dhabi an
-
Manipulierte Kühlanlagen treffen Supermärkte in mehreren europäischen Ländern
-
Trump rückt vor den US-Zwischenwahlen die Sanierung des Reflecting Pool in den Mittelpunkt
-
Die Apokalypse als Botschaft der Hoffnung
-
IXOPAY stellt IXO One vor: eine modulare Zahlungsplattform für das Zeitalter des dynamischen Handels
Urteil in Düsseldorf: Zwei Jahre Haft für Raser nach tödlichem Verkehrsunfall
Nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 200 Stundenkilometern ist ein 48-jähriger Raser zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in Düsseldorf verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Damit hob das Gericht eine zuvor vom Amtsgericht Neuss verhängte Bewährungsstrafe auf. Bei dem Unfall war 2023 ein 33-jähriger Mann ums Leben gekommen.
Das Amtsgericht Neuss verurteilte den Angeklagten zunächst zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Dagegen gingen Staatsanwaltschaft und Nebenklage in Berufung. Das Landgericht hob das Urteil nun auf. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte neben fahrlässiger Tötung auch wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung und Fahrens ohne Führerschein. Der Mann hatte seine Fahrerlaubnis bereits 2020 wegen Trunkenheit im Verkehr verloren. Das Urteil fiel bereits am Dienstag.
Der Unfall hatte sich im März 2023 auf der Autobahn 44 bei Meerbusch ereignet. Der heute 48-Jährige war nach einem Gutachter mit fast 240 Stundenkilometern unterwegs gewesen. Dabei stieß er laut früheren Polizeiangaben gegen des Heck des 33-Jährigen. Beide Autos kamen ins Schleudern und prallten gegen eine Leitplanke. Der 33-Jährige wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt. Er starb noch an der Unfallstelle.
Y.Bouchard--BTB