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Fehlgeleitete Kugelbombe zu Silvester in Berlin: Geldstrafe für zweiten Angeklagten
In einem Prozess um eine fehlerhafte Feuerwerkskonstruktion, die in der Silvesternacht 2021/2022 in Berlin zu zahlreichen Verletzten führte, ist ein weiterer Beteiligter zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den heute 58-jährigen Angeklagten der Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion schuldig, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte.
Zu dem folgenreichen Vorfall war es bei einer Silvesterfeier auf dem Firmengelände eines bereits verurteilten 45-Jährigen gekommen, zu der etwa 20 Gäste geladen waren. Der Mann hatte in Polen mehrere Kugelbomben gekauft und den 58-Jährigen, der damals sein Mitarbeiter war, angewiesen, für diese eine Abschussrampe zu bauen. Als das Feuerwerk um Mitternacht zündete, löste sich eines der verbauten Rohre aus der Konstruktion, so dass eine Kugelbombe mitten unter den Zuschauern detonierte.
Zahlreiche Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Laut Staatsanwaltschaft erlitten viele von ihnen Verbrennungen, einige mussten sich teils mehrfach Operationen unterziehen. Einem Opfer mussten zwei Zehen amputiert werden. Zwei der damals Verletzten leiden bis heute unter den Folgen des Unfalls.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den 58-Jährigen eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Der Angeklagte habe die Konstruktion zwar nach den Weisungen des Chefs aufgebaut, durch den Aufbau aber dennoch einen wesentlichen Beitrag geleistet. Er habe wissen müssen, dass weder er noch sein Vorgesetzter eine Erlaubnis zum Abfeuern von Kugelbomben hatten.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte habe lediglich im Auftrag seines Chefs, eines "Feuerwerksfanatikers", eine Kiste zusammengeschraubt, hieß es im Schlussantrag. Der 58-Jährige habe keine Details gekannt und auch nicht gewusst, dass der Abstand der Zuschauer zum Feuerwerk zu gering war. Der Angeklagte habe selbst mit seiner Verlobten und seinem fünfjährigen Sohn in der ersten Reihe gestanden.
In einem ersten Prozess zu der Sache war im Februar der 45-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Verfahren des 58-Jährigen wurde abgetrennt, weil dieser krank wurde. Das Urteil gegen ihn fiel am Montag.
L.Janezki--BTB