-
Prien: Interessen jüngerer Menschen stärker berücksichtigen
-
Medien: Erster Entwurf für Spritpreisdeckel enthält diverse Ausnahmen
-
Nadeln und Nägel in Halloween-Süßigkeiten: Bundesweit immer mehr Fälle bekannt
-
Textilarbeiter in Bangladesch protestieren - gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei
-
Sechs Monate nach tödlicher Amokfahrt: Prozess gegen Mann in Leipzig begonnen
-
12.839 Tage nach Becker: Zverev offiziell die Nummer eins
-
Vermummte Jugendliche errichten Barrikade: Zwölf Festnahmen in hessischem Viernheim
-
NFL: Mahomes und Chiefs verspielen Führung kurz vor Schluss
-
Trump zeigt sich von Sieg seiner Republikaner bei US-Kongresswahlen überzeugt
-
Messi schießt Miami zum Sieg
-
NHL: Draisaitl eilt mit den Oilers von Sieg zu Sieg
-
KI als Ratgeber: Verbraucherschützer fordern verbindliche Vorgaben
-
NBA: Erster Saisonsieg für Wagners Nets
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Mexiko
-
"Phänomenal": Verstappen und Hamilton schultern Antonelli
-
"Hochgearbeitet": Boll würdigt Zverevs "Aufopferung"
-
"Getreten und getreten": Matthäus warnt vor Simeones Atlético
-
Zwei Tage vor US-Kongresswahlen: Trump bekräftigt Drohung gegen Iran
-
Koalitiongespräche für mögliche rot-grün-rote Regierung in Berlin starten
-
Sexueller Missbrauch von über 70 Kindern: Prozess gegen Brandenburger Arzt beginnt
-
Sicherheit von KI im Mittelpunkt des diesjährigen Digitalgipfels
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa klare Siegerin bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
Aer Lingus und MTech Mobility nehmen ein Technologieprogramm für die Bodenabfertigung an drei irischen Flughäfen in Betrieb
-
Hydrosat kündigt das Nyktòs-Programm zur Bereitstellung taktischer ISR-Dienste für staatliche Auftraggeber von einem neuen Standort in Europa aus an
-
Chervon ernennt Thomas Scherer zum Vice President of Organizational Development - Sales, End User Marketing, and Service
-
Chervon befördert Soobia Haroon zur Vice President, Human Resources - NA
-
Chervon ernennt Jody Grimsley zum Senior National Account Manager
-
Vettel gratuliert Nachfolger Antonelli: "Genieß es"
-
Wunderkind am Ziel: Antonelli jüngster Formel-1-Weltmeister
-
"Heat"-Regisseur Michael Mann verletzt sich versehentlich mit Schusswaffe
-
Ukraine-Krieg: Feuerpause in Stadt Oleschky zu Ende gegangen
-
Offener Streit bei US-Demokraten in Michigan vor Kongresswahl
-
Kongresswahl: Trump scheitert mit Präventiv-Klage zu Namensvettern in Alaska
-
Digitalminister Wildberger bestätigt Hackerangriff auf Abgeordnete und Regierungsmitglieder
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa siegt bei Präsidentenwahl in Bulgarien
Gericht: Medienanstalt muss gesellschaftlichen Mehrwert von Teleshopping prüfen
Die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen muss erneut prüfen, ob ein Teleshopping-Fernsehsender einen gesellschaftlichen Mehrwert hat. Eine vorherige Entscheidung der Behörde, dem Sender keinen gesellschaftlichen Mehrwert zuzuerkennen, war nicht ausreichend begründet, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag mitteilte. Die Klage des Senders war damit teilweise erfolgreich. (Az.: 27 K 4656/22, 27 K 4838/22 und 27 K 4926/22)
Bei der Klage ging es um die Aufnahme des Senders in die Liste der sogenannten Public-Value-Angebote. In dieser Liste sind Programme vertreten, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt in Deutschland leisten.
Wer aufgenommen wird, ist in den Benutzeroberflächen von Fernsehern leichter zu finden. Die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen lehnte es ab, den Teleshopping-Sender darin aufzunehmen.
Dagegen klagte der Sender nun vor Gericht und bekam teilweise Recht. Ob der Sender in die Liste aufgenommen wird, muss die Behörde auf Grundlage einer nur auf bestimmte Fehler überprüfbaren eigenen Beurteilung entscheiden, entschieden die Richter.
Die Landesmedienanstalt begründete ihre Entscheidung demnach nicht ausreichend. Sie wandte ihr Bewertungssystem auch nicht konsequent an. Aus diesem Grund muss die Behörde nun neu entscheiden.
Im Fall zweier bayerischer Teleshopping-Sender beanstandete das Gericht die örtliche Zuständigkeit. Die dafür zuständige Landesmedienanstalt muss gegebenenfalls neu entscheiden.
A.Gasser--BTB