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Urteil wegen Totschlags in Duisburg: Kollegin nahe Behindertenwerkstatt erdrosselt
Weil er seine Arbeitskollegin aus einer Behindertenwerkstatt in einem Gebüsch erdrosselte, ist ein Mann am Dienstag vom Landgericht Duisburg wegen Totschlags verurteilt worden. Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, wie eine Sprecherin des Gerichts in der nordrhein-westfälischen Stadt am Dienstag sagte. Zudem wurde seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.
Sowohl der Mann als auch die Frau hatten laut Anklage in der Werkstatt für behinderte Menschen in Oberhausen gearbeitet. Die Tat ereignete sich im Februar nahe der Werkstatt in einem Grünstreifen. Demnach schlug der Angeklagte die 22-jährige Frau und erwürgte sie in einem Gebüsch mit dem Band eines Schlüsselbunds und den Händen.
Das Gericht ging davon aus, dass der zu Prozessbeginn 27-jährige Mann aufgrund einer geistigen Behinderung zum Tatzeitpunkt nur eingeschränkt schuldfähig war. Daher erfolgte die Unterbringung in eine Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen Mordes beantragt.
Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut früheren Ermittlerangaben meldeten die Eltern der Frau ihre Tochter im Februar als vermisst. Sie war nach der Arbeit in der Werkstatt nicht nach Hause gekommen. Die Polizei fand die 22-Jährige später leblos in der Nähe der Einrichtung.
O.Bulka--BTB