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Anklage gegen Mitglieder rechter Kampfsportgruppe nur mit Abstrichen zugelassen
Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat eine Anklage der Bundesanwaltschaft gegen drei mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 nur mit Abstrichen zugelassen. Wie das OLG am Freitag in Jena mitteilte, stufte es die Gruppierung im Gegensatz zur Karlsruher Anklagebehörde "aus Rechtsgründen" nicht als terroristische Vereinigung ein. Es eröffnete demnach das Hauptverfahren nur wegen des Vorwurfs der Beteiligung sowie Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Zuständig dafür sei das Landgericht Gera.
Laut OLG legte die Bundesanwaltschaft gegen den Beschluss inzwischen schon Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Die Anklagebehörde hält demnach weiterhin an ihrer Rechtsauffassung fest und stuft Knockout 51 als eine terroristische Vereinigung ein. Entsprechend will sie auch erreichen, dass das Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Jena geführt wird. Wann der Prozess beginnen könnte, ist wegen des eingelegten Rechtsmittels noch offen.
Die Neonazigruppe steht seit längerem im Visier von Polizei und Justiz. Sie soll sich in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt gebildet haben, aber auch überregional ein fester Bestandteil der rechtsextremistischen Szene sein. Laut Bundesanwaltschaft soll die Gruppe Männer angelockt und für gewaltsame Angriffe auf Polizisten sowie Andersdenkende geschult haben. Sie soll teilweise auch die Tötung von Linksextremisten angestrebt haben.
Drei mutmaßliche Mitglieder von Knockout 51 wurden bereits im Juli 2024 vom OLG in Jena verurteilt, diese Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten in dem neuen Verfahren wurden im Dezember 2023 festgenommen, zwei befinden sich in Untersuchungshaft. Unter ihnen befindet sich laut Anklage der Bundesanwaltschaft ein mutmaßlicher Rädelsführer, der die Gruppierung mitgegründet haben und an Gewaltaktionen beteiligt gewesen sein soll.
B.Shevchenko--BTB