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Gericht: Abmahnung von Universitätsmitarbeiter wegen Aufrufs zu Aktionstag rechtens
Die Abmahnung eines Mitarbeiters der Freien Universität Berlin (FU) wegen eines Aufrufs zu einem Aktionstag ist rechtens. Eine Klage auf Entfernung der Abmahnung wies das Arbeitsgericht Berlin ab, wie es am Montag mitteilte. Bei dem im Internet veröffentlichen Aufruf handle es sich um eine nicht von der Meinungsfreiheit gedeckte Schmähkritik.
Der Mitarbeiter ist freigestelltes Personalratsmitglied und Vorstandsmitglied in einer Betriebsgruppe der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Verdi-Betriebsgruppen begleiten unter anderem die Arbeit von Betriebs- und Personalräten. Ende Januar 2024 veröffentlichte der Arbeitnehmer den Aufruf auf der Webseite der Betriebsgruppe.
Darin hieß es, die FU halte Tarifverträge nicht ein, gliedere Tätigkeiten unterer Lohngruppen mit einem hohen Anteil migrantischer Beschäftigten aus und bekämpfe Mitbestimmung und demokratische Prozesse. Auch sei ihr gewerkschaftliche Organisation ein Dorn im Auge. Damit fördere die Universität den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD.
Daraufhin erteilte die FU dem Arbeitnehmer eine Abmahnung, weil der Aufruf ehrverletzende Kritik enthalte, die eine Verletzung der Treue- und Loyalitätspflicht im Arbeitsverhältnis darstelle. Dies war aus Sicht des Arbeitsgerichts rechtens. Demnach besteht hinreichender Bezug zum Arbeitsverhältnis der Parteien.
Der Mitarbeiter habe daher seine sogenannte Nebenpflicht zur Rücksichtnahme im Arbeitsverhältnis verletzt, hieß es. Zudem fehlten für die Vorwürfe Anhaltspunkte in der Realität. So sei etwa die Fremdvergabe von Reinigungsarbeiten im öffentlichen Dienst üblich.
Das Urteil fiel den Angaben zufolge bereits am 5. Dezember. Der Kläger kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
F.Pavlenko--BTB