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Vergewaltigungsprozess gegen deutschen Maddie-Verdächtigen wird nicht neu aufgerollt
Der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann ist mit einem Antrag auf Wiederaufnahme eines Vergewaltigungsprozesses gescheitert. Das Landgericht in Göttingen wies den Antrag als unzulässig zurück, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Die Verteidigung des Beschuldigten Christian B. wollte damit erreichen, dass ein früheres Verfahren gegen ihren Mandanten neu aufgerollt wird.
In dem fraglichen Prozess wurde B. 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Touristin 2005 in Portugal zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde rechtskräftig, B. verbüßt derzeit die Strafe. Auch einen Antrag der Verteidigung, die Vollstreckung der Haftstrafe aufzuschieben, verwarf das Göttinger Gericht laut Sprecherin.
Den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hatten die Anwälte von B. nach dessen Freispruch in einem weiteren Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Braunschweig im Oktober gestellt. In diesem Verfahren war der Beschuldigte aus Mangel an Beweisen von dem Vorwurf freigesprochen worden, in Portugal zwischen 2000 und 2017 Frauen vergewaltigt und Kinder sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht wertete belastende Zeugenaussagen als unglaubwürdig.
Diese Zeugen hatten teils auch in dem früheren Prozess gegen B. wegen der Vergewaltigung der US-Touristin ausgesagt. In diesem Verfahren gab es aber laut Urteil auch objektive Beweismitteln wie einen DNA-Treffer vom Tatort.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. auch als Mordverdächtigen im Fall der 2007 aus einem Ferienappartement in Portugal verschwundenen Maddie. Anklage erhob sie deshalb bisher nicht. Die Dreijährige war verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern blieb Maddie verschwunden. B. hielt sich über Jahre hinweg immer wieder an der Algarveküste in Portugal auf.
Anträge auf Wiederaufnahme von Verfahren werden aus Neutralitätsgründen nie von dem Gericht geprüft, welches das Urteil sprach. Deshalb übernahm in diesem Fall das Landgericht Göttingen. Es gehört wie das Landgericht Braunschweig zum Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig und war deshalb dafür zuständig.
K.Brown--BTB