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Französische Justiz verbietet Verkauf von "Emily-in-Paris"-Cocktail
Die französische Justiz hat den Verkauf eines mit der Serie "Emily in Paris" in Verbindung gebrachten Cocktails verboten. Die Supermarktkette Carrefour wurde zudem zu einer Strafe in Höhe von 8000 Euro verurteilt, wie AFP am Dienstag aus Justizkreisen erfuhr. Geklagt hatte eine Vereinigung gegen Suchtgefahren.
Carrefour hatte auf seiner Website mit den Worten "Willkommen in der wunderbaren Welt von Emily in Paris" für ein alkoholisches Getränk geworben. Die erfolgreiche Netflix-Serie, die Erlebnisse einer jungen Amerikanerin in Paris schildert, ist dafür bekannt, dass sie zahlreiche Produkte mehr oder weniger offensiv bewirbt.
Dabei bestimmt die Zusammenarbeit mit den Marken teils auch die Handlung. Geworben wird unter anderem für die Luxuslabel Ami, Jacquemus und LVMH, den Elektronikkonzern Samsung sowie den Discounter Lidl. Netflix kooperiert auch mit dem US-Technologieunternehmen Google: Wer mit der App den Bildschirm fotografiert, wird zu einer Website weitergeleitet, auf der die von den Darstellern getragenen Kleidungsstücke oder Accessoires verkauft werden.
Die Werbung für den Emily-Cocktail brach nach Ansicht der Richter die strengen Regeln für Werbung für alkoholische Produkte in Frankreich: Diese darf nur Angaben zum Alkoholgehalt, zur Zusammensetzung und zum Geschmack enthalten. Die Anspielung auf die Netflix-Serie "diente nur dazu, die Verbraucher zu diesem Produkt zu ziehen", urteilte das Gericht.
Die Supermarktkette räumte einen "Fehler" ein. Die Vereinigung gegen Suchtgefahren zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Sie kündigte an, als nächstes gegen die britische Herstellerfirma juristisch vorgehen zu wollen.
G.Schulte--BTB