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Geldstrafe für bayerischen AfD-Abgeordneten wegen Verstoß gegen Versammlungsgesetz
Wegen Verstößen gegen das bayerische Versammlungsgesetz hat das Landgericht München II einen Landtagsabgeordneten der AfD am Montag in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Es sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass der Politiker 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung einer anderen Partei ein Pfefferspray bei sich hatte. Das Mitführen von Waffen oder potenziell gefährlichen Gegenständen bei Versammlungen ist dem Gesetz zufolge verboten.
Das Entscheidung entsprach im Wesentlichen dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgericht in Weilheim in Oberbayern. Dieses hatte gegen den Abgeordneten in der Sache eine Strafe von 2400 Euro verhängt. Dagegen ging der Politiker vor, weshalb der Fall vor dem Landgericht München II in eine weitere Runde ging. Dessen Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.
Nach Gerichtsangaben wies der Angeklagte den Vorwurf zurück. Er gab an, als Passant vor Ort gewesen zu sein, ohne an der Veranstaltung teilgenommen zu haben. Dies sah die zuständige Kammer demnach nach der Zeugenvernehmung von Polizisten, die zur fraglichen Zeit im Einsatz waren, aber als widerlegt an.
Die Geldstrafe erhöhte sich nach Angaben des Gerichtssprechers wegen einer verbesserten Finanzlage des Beschuldigten. Dessen Einkommen habe sich seit dem bereits einige Zeit zurückliegenden erstinstanzlichen Urteil durch die Wahl zum Landtagsabgeordneten erhöht. In Deutschland orientiert sich die Höhe von Geldstrafen an der finanziellen Situation der Beschuldigten.
F.Müller--BTB