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Wegen Untreue: Bewährungsstrafe für früheren Referatsleiter am OLG Thüringen
Ein ehemals hoher Beamter des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) ist wegen Untreue und Vorteilsnahme zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Gera sahen es als erwiesen an, der der ehemalige leitende Regierungsdirektor zwischen 2013 und 2019 einem befreundeten Unternehmer Aufträge des OLG ohne die erforderliche Ausschreibung zugeschanzt hatte, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
Der 69-Jährige habe damit vorsätzlich gegen die ihm gegenüber dem Freistaat Thüringen obliegenden Vermögensbetreuungspflichten verstoßen. Er muss zusätzlich 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Der mitangeklagte Unternehmer, dem laut Anklage durch die unter dem Tisch vergebenen Aufträge insgesamt rund 1,1 Millionen Euro zugeflossen sein sollen, wurde wegen Beihilfe zur Untreue und Vorteilsgewährung zu einem Jahr und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein weiterer Unternehmer erhielt eine Geldstrafe von 3500 Euro.
Dem Freistaat war durch die Deals zwischen den Angeklagten laut Urteil ein Schaden von rund 447.000 Euro entstanden. Das Gericht ordnete die Einziehung von Taterträgen bei den Angeklagten bis zu einer knappen Million Euro an. Zu Gunsten der Angeklagten wertete die Kammer, dass es in der Thüringer Justiz keine funktionierenden Kontrollmechanismen gegeben habe, was die Tat erst ermöglicht habe.
Der Hauptangeklagte war bis 2019 als Referatsleiter beim Oberlandesgericht in Jena für den Haushalt, Personalangelegenheiten und das Beschaffungswesen für das nicht richterliche Personal der ordentlichen Gerichte und der Staatsanwaltschaften in Thüringen zuständig.
Nicht nachgewiesen konnte demnach, dass der damalige Regierungsdirektor die Aufträge als Gegenleistung für die Gewährung von Privatdarlehen durch die beiden anderen Angeklagten vergeben hatte. Der Anklage zufolge hatte sich der Regierungsbeamte verschuldet.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für den früheren OLG-Beamten vier Jahren Haft unter anderem wegen Bestechlichkeit und Untreue gefordert hatte. Für den einen Unternehmer wollte die Anklagebehörde drei Jahre Haft, für den zweiten eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Die Verteidigung beantragte für alle drei Angeklagten Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
L.Janezki--BTB