-
Trump will Kongresswahl-Ergebnisse akzeptieren - wenn sie "ehrlich" sind
-
Jay-Z gestaltet die Halbzeitshow des Super Bowl 2027
-
Parlamentswahl in Israel: Streit um Wahlbetrugsvorwürfe von Netanjahu
-
Trotz Negativserie: Carrick soll United-Coach bleiben
-
Netanjahus Likud-Partei beantragt verlängerte Öffnungszeiten von Wahllokalen
-
Harry Kane feiert seinen ersten Ballon d’Or
-
Anschlag bei Paris: Nationalversammlung hält Schweigeminute für Opfer ab
-
Dokumentarfilm „Naza“ untersucht den Begriff des Kollateralschadens
-
Grünen-Fraktion in Berlin bestätigt Graf und Jarasch als Vorsitzende
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Kolomojskij warnt vor finanziellen Folgen eines Kriegsendes für die Ukraine
-
Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Studierendenliste gewinnt Parlamentswahl in Serbien klar
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Steinmeier wirbt für Zusammenarbeit mit China bei Entwicklung von E-Autos
-
Staatenlenker Finnlands und Norwegens telefonieren mit Putin - Waffenruhe in Oleschky
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Rekordbeteiligung bei Parlamentswahl in Israel - Enges Rennen erwartet
-
Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor
-
Mao-Kommentar: China setzt Real-Spiele wegen Mbappé ab
-
Rekordbeteiligung bei Parlamentswahl in Israel zur Halbzeit des Wahltags
-
Suche nach atomarem Endlager: Nur fünf Prozent der Bundesfläche geeignet
-
Frankreichs Regierung ruft zum Blockade-Ende auf - Schüler wollen weiter protestieren
-
Merz und Steinmeier suchen in Ostasien neue wirtschaftliche Partner
-
Jordanien meldet mehr als 20 getötete Dschihadisten nach Luftangriffen in Syrien
-
Lula gewinnt Brasiliens Stichwahl nach deutlicher Aufholjagd
-
Füchse Berlin müssen erneut auf Lichtlein verzichten
-
Wie Unternehmen stille Leistungsträger besser erkennen und fördern
-
Nach Rücktritt von SPD-Fraktionschef in Niedersachsen: Siebels übernimmt Amt
-
Vom Grenzschutz zu Abschiebungen: EU schlägt neues Mandat für Frontex vor
-
Netanjahu-Rivale Eisenkot fordert Wähler zu Abwahl von "schlechtester" Regierung Israels auf
-
Berlin: Linken-Fraktionsspitze trifft sich mit umstrittener Abgeordneter Emde
-
Anschlag bei Paris: Prominente protestieren gegen Rassismus in Frankreich
-
Angriff unter Clans: Auto fährt in Niedersachsen in Menschengruppe
-
Forderungen nach Entschädigungen überschatten Karibikreise von König Charles III.
-
Sammer: "Bei uns ist der Trainer der Volltrottel"
-
Gericht: NSU-Terroristin Beate Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 im Gefängnis
-
Münchener Chiphersteller Infineon investiert 1,1 Milliarden Euro in Österreich
-
Netanjahu: Parteien arabischer Israelis "versuchen, Wahl zu stehlen"
-
EU schlägt Frontex-Einsatztruppe für Grenzschutz und Abschiebungen vor
-
CDU-Vize Claus signalisiert Interesse an Steinmeier-Nachfolge
-
Bis zu drei Grad heißer: EU-Kommission dringt auf Anpassung an den Klimawandel
-
Bundeshaushalt 2027: Bündnis warnt vor Einsparungen bei Jugendlichen
-
Pflegekommission nimmt Arbeit auf - Gremium will Ende Januar Ergebnisse liefern
-
Asienreise des Kanzlers: Merz wirbt für Investitionen in Deutschland und Europa
-
Partei von Flávio Bolsonaro erkennt Lulas Wiederwahl in Brasilien an
-
Wirtschaftsministerin Reiche sagt Südkorea-Reise wegen Corona-Erkrankung ab
-
Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Gericht lehnt Antrag auf Einstellung ab
-
Mercedes senkt Gewinnerwartung wegen weiter wegbrechenden China-Geschäfts
Brandanschlag auf Asylheim im Saarland 1991: BGH entscheidet in zwei Wochen
Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im Saarland hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sich damit beschäftigt. Er überprüfte am Donnerstag das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das im Oktober 2023 den heute 53 Jahre alten Peter S. wegen Mordes und zwölffachen versuchten Mordes schuldig gesprochen hatte. Eine Entscheidung fiel in Karlsruhe noch nicht - sie soll in zwei Wochen verkündet werden. (Az. 3 StR 149/24)
Bei dem Feuer im September 1991 in der Stadt Saarlouis starb der 27 Jahre alte Samuel Yeboah, ein Bewohner des Hauses. Die übrigen Bewohner konnten sich retten. Teils sprangen sie aus dem Fenster oder liefen über die brennende Treppe. Einige von ihnen wurden verletzt. Yeboah geriet in einer Feuerwand und rief zehn bis 15 Minuten lang um Hilfe, wie das Koblenzer Gericht feststellte. Er wurde aus dem Haus befreit, starb aber im Krankenhaus an seinen schweren Verbrennungen.
Der Anschlag blieb jahrzehntelang unaufgeklärt. Wegen neuer Erkenntnisse wurden die Ermittlungen vor knapp fünf Jahren wieder aufgenommen. Eine Zeugin wandte sich an die Polizei und erzählte, dass sich S. ihr gegenüber bei einem Grillabend mit der Tat gebrüstet habe. "Das war ich, und sie haben mich nie erwischt", soll er gesagt haben. Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. Anfang April 2022 wurde S. festgenommen.
Nach den Feststellungen des Koblenzer Gerichts verkehrte er in der nationalsozialistisch ausgerichteten Skinheadszene von Saarlouis. Nach einem Treffen mit gleichgesinnten Bekannten in einer Kneipe, bei dem über die rassistischen Ausschreitungen von Hoyerswerda gesprochen wurde, verschüttete er demnach am 19. September 1991 am sehr frühen Morgen Benzin in der Unterkunft und zündete sie an. S. legte ein Teilgeständnis ab.
Zur Tatzeit war er erst 20 und wurde darum nach Jugendstrafrecht zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Gegen das Urteil legten sowohl die Bundesanwaltschaft als auch der Angeklagte sowie vier Nebenkläger Revision beim BGH ein. Bei den Nebenklägern handelt es sich um Bewohner der Unterkunft, die bei dem Brand ihr Leben retten konnten. Sie wollen erreichen, dass S. auch wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt wird.
Dem Oberlandesgericht zufolge ging der Angeklagte in Bezug auf acht Menschen davon aus, dass sich diese rechtzeitig in Sicherheit bringen würden. Sie waren in einem Eckzimmer nahe dem Eingang und feierten einen Geburtstag, als er die Unterkunft anzündete. Darum sah das Koblenzer Gericht für diese acht Fälle keinen Tötungsvorsatz.
Das sei ein Rechtsfehler, argumentierte der Anwalt der Nebenklage nun. Die Bewohner hätten nicht nur durch Flammen, sondern auch beispielsweise durch Rauchgase sterben können - oder beim Retten anderer Bewohner. Er nannte das Beispiel eines Mandanten, der in das brennende Haus zurückgelaufen war, um seinen schlafenden Zimmernachbarn zu retten. Dem Angeklagten sei es mindestens egal gewesen, ob die vier Menschen sterben, sagte der Anwalt.
Die Verteidiger von S. wollen den Fall neu verhandeln lassen. Sie argumentierten, dass es Lücken in der Beweiswürdigung gebe. Beispielsweise sei nicht festgestellt worden, wo der Benzinkanister herkam und wie die Tat sich konkret abgespielt habe. Außerdem verwiesen sie darauf, dass der Angeklagte mit seinem "von Reue geprägten" Teilgeständnis erheblich zur Aufklärung beigetragen habe.
Dabei spiele auch der Erziehungsgedanke eine Rolle, argumentierte die Verteidigung. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer verwies allerdings darauf, dass dieser Gedanke mit dem zunehmenden Alter von Angeklagten an Bedeutung verliere. S. war bei seiner Verurteilung bereits 52.
Die Vertreter der Bundesanwaltschaft, die den Koblenzer Prozess betreuten, hatten zwar Revision eingelegt. Der für die Revision zuständige Vertreter der Karlsruher Behörde beantragte vor dem BGH allerdings, diese zu verwerfen. Er sah nach Überprüfung der Lage keine Rechtsfehler in dem Koblenzer Urteil. Die Entscheidung des BGH soll am 23. Januar verkündet werden.
B.Shevchenko--BTB