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Steinwurf auf Bundesverfassungsgericht: Beschuldigter zu Geldstrafe verurteilt
Nach Steinwürfen auf das Bundeskanzleramt und das Bundesinnenministerium in Berlin hat derselbe Tatverdächtige auch das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe attackiert. Das Amtsgericht Karlsruhe sprach den Mann wegen des Steinwurfs auf das Gerichtsgebäude am Dienstag in einem beschleunigten Verfahren der Sachbeschädigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von insgesamt 2400 Euro, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil ist demnach rechtskräftig. Der Verurteilte, der sich zwischenzeitlich im Gewahrsam befand, kam anschließend wieder auf freien Fuß.
Der 48-Jährige hatte sich am Montag auf das Gelände des Bundesverfassungsgerichts begeben. Noch im Gespräch mit Bundespolizeibeamten holte der Angeklagte demnach eine mit einem Stein gefüllte Plastiktüte hervor und warf diese unvermittelt gegen die Scheibe der Pforte. Durch den Wurf wurden demnach Lamellen eines Sonnenschutzrollos verbogen sowie eine Sicherheitsverglasung durch Kratzer beschädigt. Der Angeklagte gestand den Angaben zufolge die Tat vor dem Amtsgericht.
Zudem räumte er auch weitere Steinwürfe am Bundeskanzleramt und am Bundesinnenministerium in Berlin ein. Als Motiv für seine Taten gab der Angeklagte demnach an, er habe damit Aufmerksamkeit für eine von ihm betriebene Verfassungsbeschwerde erregen wollen.
Am Sonntag hatte der Beschuldigte einen Stein und Fäkalien auf ein Wachgebäude des Bundeskanzleramts in Berlin geworfen. Dabei wurde die Fassade beschädigt. Zuvor schleuderte er bereits am Freitagabend einen Stein auf eine Scheibe des Bundesinnenministeriums in Berlin.
Der 48-Jährige äußerte sich dabei laut Ermittlern zu den Ereignissen im Gazastreifen und forderte, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu sprechen. Der Mann, der nach Medienberichten aus Syrien stammt, erhielt in beiden Fällen ebenfalls Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung, die gesondert verfolgt werden.
F.Müller--BTB