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Leiche auf Balkon versteckt: BGH bestätigt lange Haftstrafe für Mann in Brandenburg
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine langjährige Haftstrafe für einen Mann bestätigt, der in Brandenburg einen anderen tötete und dessen Leiche monatelang auf seinem Balkon versteckte. Wie das Landgericht Potsdam am Donnerstag mitteilte, verwarf der BGH die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet.
Das Landgericht hatte den damals 34-Jährigen im Mai vergangenen Jahres wegen Körperverletzung mit Todesfolge, besonders schweren Raubes und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt. Mit dem Urteil wurde der Täter zudem in einer Entziehungsanstalt untergebracht.
Dem Urteil zufolge hatte er im Dezember 2022 in seiner Wohnung in Bad Belzig einen ihm aus dem Trinkermilieu bekannten Mann niedergeschlagen, obwohl dieser bereits durch frühere Schläge erkennbar schwer verletzt war. Nachdem das Opfer stark blutend zu Boden ging, trat der Angeklagte mehrfach auf den Mann ein und verließ anschließend die Wohnung, ohne sich zu kümmern.
Das Opfer starb kurz darauf an seinen Verletzungen. Die Leiche versteckte der Angeklagte schließlich auf dem Balkon unter Decken, Planen, Kleidung und einem Teppich. Im Juni 2023 wurde der Tote dort bei einer Durchsuchung gefunden.
I.Meyer--BTB