-
NBA: Starker Schröder gewinnt mit Charlotte
-
Fast 1000 Festnahmen bei neuen landesweiten Protesten in Frankreich
-
Israels Armee: Übergänge zum Westjordanland werden am Wahltag geschlossen
-
Musk wirft ukrainischem Militär Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Stichwahl zwischen Lula und Flávio Bolsonaro
-
Urnengang im Schatten von Drohnenangriffen: Bulgaren wählen Präsidenten
-
Parlamentswahl in Serbien: Präsident Vucic will Ministerpräsident werden
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab - Obama attackiert Regierung
-
Formel 1: Antonelli holt Austin-Pole
-
Erneut Gewalt bei regierungskritischen Protesten in Albanien
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab
-
Erste Pleite: Kaiserslautern bremst Kloses FCN aus
-
2000 Palästinenser aus ihren Häusern in Hebron vertrieben
-
Tödliche Attacke in Pariser Vorstadt: Hitlers "Mein Kampf" bei Angreifer gefunden
-
Zweiter Titel vor Augen: Struff nach Krimi im Brüssel-Finale
-
Fast 1000 Festnahmen bei landesweiten Protesten in Frankreich - Zwei Schwerverletzte
-
Tausende bei Abschlusskundgebungen von Lula und Bolsonaro vor Stichwahl in Brasilien
-
Demonstration gegen Netanjahu in Tel Aviv drei Tage vor Parlamentswahl
-
BVB springt an die Spitze: Sieg gegen den Lieblingsgegner
-
Neue Massenproteste in Frankreich - Zusammenstöße in Paris und anderen Städten
-
Tausende in der Türkei demonstrieren gegen Einschränkung der Pressefreiheit
-
Christine Wunnicke mit Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet
-
Neue Proteste in Frankreich: Tränengas-Einsatz in mehreren Städten - ruhige Lage in Paris
-
Sieg in Dänemark: Handballerinnen schon in EM-Form
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Psychisch kranker Verdächtiger festgenommen
-
Füllkrug trifft und trifft: Bremen schlägt Mainz
-
Harmlose Schalker holen Punkt in Köln
-
Frankreichs Rechtspopulisten bestätigen Jordan Bardella an Parteispitze
-
Turn-WM: Kevric gewinnt Silber am Stufenbarren
-
Kiew: "Stabile Verbindung" mit Satelliten-Internetdienst Starlink
-
FC Bayern: Auch Neuer fällt in Freiburg aus
-
Londoner Polizei leitete Vorwürfe gegen Meghans Vater nicht an andere Behörden weiter
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Verdächtiger festgenommen
-
Wolfsburg bleibt an Bayern dran, Frankfurt siegt in Stuttgart
-
Massendemonstration für Erhalt des staatlichen Rentensystems in Spanien
-
Neue Proteste in Frankreich: Mehr als 130 Festnahmen und Einsatz von Tränengas
-
Vor Pokal-Kracher gegen Bayern: Magdeburg deklassiert KSC
-
Hertha BSC festigt die Tabellenführung
-
Riesenslalom in Sölden: Aicher glänzt als Dritte
-
Tschechiens Parlament stimmt in erster Lesung für Abschaffung von Rundfunkgebühren
-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive in Hebron
-
CSU-Parteitag: Merz äußert sich nicht zu Steinmeier-Nachfolge
-
Siebter Saisonsieg: Wolfsburg bleibt an Bayern dran
-
Merz äußert sich nicht zu Aigners Ambitionen als Bundespräsidentin
-
Frankreich: Tausende protestieren gegen Parteitag des rechtspopulistischen RN
-
Merz fordert CDU und CSU zu maximaler Geschlossenheit auf: Union werde bekämpft
-
Großbrand im Kehlsteinhaus am Obersalzberg: Verdacht auf Brandstiftung
-
Netanjahu: Palästinenserbehörde steht "große Überraschung" bevor
-
Riesenslalom in Sölden: Shiffrin führt, Aicher Neunte
-
Nordkoreas Machthaber Kim besucht unangekündigt chinesische Grenzstadt
Verwaltungsgericht Berlin: Russen in wehrfähigem Alter sind schutzberechtigt
Deutschland muss russische Staatsbürger, die befürchten, in ihrem Heimatland zum Grundwehrdienst eingezogen und anschließend im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt zu werden, als Flüchtlinge anerkennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in zwei am Freitag bekanntgegebenen Urteilen. (Az. 33 K 504/24 A und 33 K 519/24 A)
Es gab damit den Klagen von zwei russischen Männern im grundwehrdienstpflichtigen Alter statt. Sie hatten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sogenannten subsidiären Schutz beantragt. Dieser steht Menschen zu, denen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Hier hatten die Russen geltend gemacht, bei einer Rückkehr in die Armee eingezogen und voraussichtlich im Ukrainekrieg eingesetzt zu werden. Das Bundesamt hatte die Anträge dennoch abgelehnt.
Doch es sei recht wahrscheinlich, dass die jungen Männer in die russische Armee einberufen und in den Ukraine-Krieg entsandt würden, betonte nun das Verwaltungsgericht in der Bundeshauptstadt. Dort drohe ihnen schwerer Schaden und sie müssten damit rechnen, "zwangsweise an völkerrechts- und/oder menschenrechtswidrigen Handlungen teilnehmen zu müssen".
Nach aktuellen Erkenntnissen setze Russland vermehrt darauf, Grundwehrdienstleistende zum Vertragsabschluss mit den russischen Streitkräften zu nötigen, um sie sodann als Vertragssoldaten an die Front in der Ukraine entsenden zu können. Aber auch bei einer Stationierung als Grundwehrdienstleistende im russisch-ukrainischen Grenzgebiet, etwa der Region Kursk, drohe den Klägern "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung", betonte das Verwaltungsgericht.
Im August hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch anders entschieden. Das in den neuen Fällen beim Verwaltungsgericht unterlegene Bundesamt kann dort allerdings noch die Zulassung der Berufung beantragen.
F.Müller--BTB