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Beschluss: Aufhebung von Immunität von saarländischem Landtagsabgeordneten rechtens
Die Aufhebung der Immunität eines saarländischen Landtagsabgeordneten für eine Durchsuchung seiner Wohn- und Arbeitsräume ist rechtens gewesen. Das Immunitätsrecht wurde nicht verletzt, wie der Verfassungsgerichtshof des Saarlands am Donnerstag mitteilte. Das Gericht verwarf mit seinem Beschluss den Antrag des Abgeordneten als unzulässig. (Az: Lv 2/24).
Im April 2022 hatte der saarländische Landtag entschieden, dass richterlich angeordnete Durchsuchungen bei Abgeordneten nur erfolgen dürften, wenn die Landtagspräsidentin feststelle, dass die Maßnahme zur Beweissicherung unbedingt nötig sei.
Wegen einer Prüfmitteilung der Präsidentin des Rechnungshofs des Saarlands wurden gegen den Abgeordneten Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue, Korruption und Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen seiner Tätigkeit als Präsident einer Kammer eingeleitet.
Das Amtsgericht Saarbrücken ordnete daraufhin eine Durchsuchung an. Dafür beantragte die Staatsanwaltschaft bei der Landtagspräsidentin die Feststellung einer besonderen Dringlichkeit der Durchsuchung.
Diese Genehmigung wurde im November 2022 erteilt. Dagegen ging der Mann gerichtlich vor und scheiterte nun. Der Antrag ist demnach unzulässig, weil der Abgeordnete die gesetzlich vorgesehene Dreimonatsfrist für einen solchen Antrag nicht einhielt. Zudem gebe es keine Hinweise auf sachwidrige oder willkürliche Genehmigung.
P.Anderson--BTB