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BSW scheitert in Karlsruhe mit Antrag auf Neuauszählung von Bundestagswahl
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, noch vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen. Das Gericht lehnte am Donnerstag in Karlsruhe mehrere entsprechende Anträge des BSW sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten ab. Damit kann das amtliche Endergebnis wie geplant am Freitag festgestellt werden. (Az. 2 BvE 6/25 u.a.)
Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,97 Prozent denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten rund 13.400 Stimmen. Das Vorgehen der Partei vor dem Gericht war ungewöhnlich. Normalerweise werden Einsprüche gegen ein Wahlergebnis beim Bundestag eingelegt - dessen Wahlprüfungsausschuss entscheidet dann darüber. Erst gegen diese Entscheidung kann dann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden.
Dieses erklärte nun auch, dass Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich sei. Wenn es um etwaige Zählfehler gehe, müsse das normale Wahlprüfungsverfahren eingehalten werden.
N.Fournier--BTB