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Prozess um WM-Sommermärchen gegen früheren DFB-Präsident Zwanziger eingestellt
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Prozess wegen Steuerhinterziehung um das sogenannte Sommermärchen bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 gegen den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußballbunds (DFB), Theo Zwanziger, gegen eine Geldauflage eingestellt. Er soll 10.000 Euro für den guten Zweck zahlen, wie die zuständige Kammer bei der Verhandlung am Mittwoch entschied. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich auf diese Summe einigen können.
Mit der Entscheidung steht keiner der drei ursprünglich Angeklagten mehr vor Gericht. Im September stellte das Gericht bereits das Verfahren gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach gegen eine Geldauflage von 25.000 Euro ein. In der vergangenen Woche folgte die Einstellung gegen den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt, ebenfalls gegen eine Geldauflage. Sein Verfahren war aus gesundheitlichen Gründen im Sommer bereits abgetrennt worden.
In dem Strafprozess, der vor über einem Jahr begonnen hatte, ging es um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Organisation der später als Sommermärchen bekannt gewordenen Fußballweltmeisterschaft in Deutschland 2006. Zwanziger wurde vorgeworfen, als ehemaliger DFB-Präsident für seinen Verband falsche Steuererklärungen abgegeben zu haben, wodurch es zu Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe gekommen sein soll.
Konkret geht es laut Anklage um die steuerliche Verbuchung einer Zuwendung in Höhe von 6,7 Millionen Euro an ein mit der Organisation der Weltmeisterschaft betrautes Komitee, die der DFB als Betriebsausgabe für eine Gala steuermindernd geltend machte. Die Gala fand aber nicht statt.
Laut Anklage diente die fragliche Zahlung der Rückführung eines Darlehens, das Komiteechef Franz Beckenbauer Jahre zuvor bei dem Unternehmer Robert-Louis Dreyfus privat aufgenommen hatte. Dadurch sei ein Steuerschaden in Millionenhöhe entstanden. Beckenbauer und Dreyfus starben inzwischen.
Y.Bouchard--BTB