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US-Bundesgericht stoppt geplante Trump-Einfuhrzölle als "verfassungswidrig"
Ein US-Bundesgericht hat die von US-Präsident Donald Trump geplanten gegenseitigen Einfuhrzölle als "verfassungswidrig" gestoppt. Der Präsident habe mit der Berufung auf ein Notstandsgesetz von 1977 seine Befugnisse überschritten, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten und von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Urteil. Jede Auslegung des Gesetzes, "die eine unbegrenzte Übertragung von Zollbefugnissen" vorsehe, sei "verfassungswidrig". Das Weiße Haus kritisierte die Richter für ihre Entscheidung scharf und kündigte an, das Urteil anzufechten.
Trump könne sich nicht auf ein Notstandsgesetz von 1977 berufen, um "einen unbegrenzten Aufschlag auf Waren aus praktisch jedem Land zu verhängen", urteilten die drei Richter am Court of International Trade. Ihnen zufolge hat der Kongress dem Präsidenten mit dem Notstandsgesetz "keine unbegrenzten" Befugnisse übertragen. "Eine unbegrenzte Übertragung von Zollbefugnissen würde eine unzulässige Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen auf einen anderen Zweig der Regierung darstellen."
Das Gesetz des International Emergency Economic Powers Act von 1977 ermächtige den Präsidenten, im Notfall notwendige Wirtschaftssanktionen zu verhängen, "um eine ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung zu bekämpfen", hieß es in den Gerichtsdokumenten weiter.
Das Weiße Haus prangerte die Richter für ihre Entscheidung massiv an. Es sei "nicht Sache nicht gewählter Richter zu entscheiden, wie ein nationaler Notfall angemessen zu handhaben" sei, erklärte US-Regierungssprecher Kush Desai. Präsident Trump habe versprochen, "Amerika an die erste Stelle zu setzen". Die Regierung sei "entschlossen, jeden Hebel der Exekutivgewalt einzusetzen, um diese Krise zu bewältigen und Amerikas Größe wiederherzustellen".
Trump hatte Anfang April hohe zusätzliche Zölle gegen zahlreiche Staaten verhängt, diese jedoch kurz darauf für 90 Tage auf einen Basiszoll von zehn Prozent reduziert. Zusätzlich gelten US-Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Autos sowie auf Stahl- und Aluminiumprodukte.
Bei der Verkündung der Zölle am 2. April, dem von ihm ausgerufenen "Befreiungstag", hatte sich Trump auf den International Emergency Economic Powers Act von 1977 berufen.
Am Freitag hatte Trump zudem mit Zöllen in Höhe von 50 Prozent auf Importe aus der Europäischen Union bereits ab Juni gedroht. Nach einem Telefonat mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewährte er einen Aufschub bis 9. Juli.
G.Schulte--BTB