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Höchststrafe für syrischen Folterarzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit
Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen den syrischen Arzt Alaa M. eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Es stellte am Montag auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Durch die verurteilten Taten seien "neun Menschen schwer an Leib und Seele verletzt und zwei getötet" worden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller bei der Urteilsverkündung.
Der heute 40 Jahre alte M. hatte 2011 und 2012 in Militärkrankenhäusern in Syrien gearbeitet, wo er Gefangene folterte. Das Gericht zählte zahlreiche Taten auf. Demnach verabreichte M. einen Epilepsiepatienten ein Medikament, von dem er wusste, dass es ihn töten würde. Der Mann starb. Die Leiche sei den Angehörigen gegen ein Schmiergeld übergeben worden.
In zwei Fällen übergoss M. dem Urteil zufolge die Genitalien eines Jungen beziehungsweise eines jungen Manns mit Alkohol und zündete sie an. Einen Patienten mit gebrochenem Oberschenkel habe er teils ohne die zwingend gebotene Narkose behandelt, um ihn zu quälen.
Das Gericht verhängte nun die Höchststrafe. Verurteilt wurde M. auch wegen Kriegsverbrechen, Folter und Mord. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Die Sicherungsverwahrung schließt sich an die Haft an. Der Täter kommt damit nach der Verbüßung seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, was regelmäßig überprüft wird.
Koller schilderte, dass die Staatsführung des im Dezember gestürzten syrischen Machthabers Baschar al-Assad bis zu seinem Sturz noch versucht habe, auf das Verfahren gegen M. Einfluss zu nehmen. Das Gericht habe Anlass zu der Annahme, dass nicht öffentlich verhandelte Informationen nach Syrien weitergegeben worden und Angehörige von Zeugen bedroht worden seien.
"Kein Folterer, unabhängig vom Tatort, kann sich Straflosigkeit gewiss sein", sagte der Richter. Ein Folterer werde immer damit rechnen müssen, für Unrecht bestraft zu werden.
M. war 2015 nach Deutschland gekommen und hatte zunächst als Arzt praktiziert. Im Juni 2020 wurde er in Hessen festgenommen. Nach dem Weltrechtsprinzip können bestimmte Straftaten, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in Deutschland auch dann verfolgt werden, wenn die Tat nicht hierzulande begangen wurde und keine Deutschen beteiligt waren.
Es war nicht das erste Urteil um Staatsfolter in Syrien vor einem deutschen Gericht. Das Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hatte einen früheren Mitarbeiter eines syrischen Geheimdiensts im Januar 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt. Einen Mitangeklagten verurteilte es in einem abgetrennten Verfahren wegen Beihilfe zu viereinhalb Jahren Haft.
Ende Mai wurde außerdem in Rheinland-Pfalz ein Syrer festgenommen, der sich in Syrien als Gefängniswärter an Folterungen beteiligt haben soll. Er sitzt in Untersuchungshaft.
F.Müller--BTB