-
Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt
-
Regierung: 62.000 Häuser und Wohnungen im Libanon bei Angriffen zerstört oder beschädigt
-
Bayerische Polizei durchsucht Banken und Firma wegen Geldwäscheverdachts
-
EU gibt nach monatelanger Blockade Ungarns Milliarden-Kredit für die Ukraine frei
-
Russland stoppt ab Mai Durchleitung von kasachischem Öl nach Deutschland
-
Mord in Berliner Park nach Beleidigungen auf Tiktok: Lebenslange Haft
-
Nations League: DFB-Team spielt in Augsburg, München und Berlin
-
Millionenschaden mit Investments in Öl aus Alaska: Drei Angeklagte verurteilt
-
Werder: Job-Garantie für Thioune bei Klassenerhalt
-
Prozess um Panama Papers in Köln: Bewährungsstrafe für 57-Jährigen
-
Gericht lehnt Zwangsgeld gegen Bund wegen Nitratbelastung ab
-
Nachweise für Darlehen in Millionenwert gefälscht: Bewährungsstrafen für Bankmitarbeiter
-
Atubolu vor dem Absprung? Schuster blickt lieber auf den VfB
-
Totenzahl nach Betriebsunfall in Lederfabrik in Hessen auf vier gestiegen
-
ADAC: Dieselpreis im Wochenvergleich nochmals stark gesunken
-
Autorennen mit zwei Toten: Mehrjährige Jugendstrafen für junge Männer in Köln
-
Erfolgserlebnis für Struff in Madrid
-
Ukrainischer Außenminister: Lage an der Front so gut wie seit einem Jahr nicht
-
Merz bekennt sich zu Klimaschutz - Akzent aber auf Wettbewerbsfähigkeit
-
Umweltminister Schneider lehnt Stromnetzpläne von Wirtschaftsministerin Reiche ab
-
Frankfurter Flughafen weiht neues Terminal ein - Terminal 2 wird saniert
-
Missbrauch in Kinderheim: Knapp zweieinhalb Jahre Haft für Mann in Schweinfurt
-
Regierungskreise: Libanon will von Israel einmonatige Verlängerung der Waffenruhe fordern
-
Schah-Sohn wird bei Berlin-Besuch nicht von Bundesregierung empfangen
-
Weniger Schadstoffe im Urin: Verzicht auf Kosmetik wirkt schon nach wenigen Tagen
-
Militärstrategie: Bundeswehr soll stärkste konventionelle Armee Europas werden
-
Iran-Krieg: Bundesregierung halbiert Wachstumsprognose für 2026
-
Rutte versichert der Türkei Beistand der Nato nach Raketen aus dem Iran
-
Tödlicher Streit an Berliner Humboldtforum: Anklage gegen elf Tatverdächtige
-
Drama um Buckelwal vor Poel: Retter planen weiterhin mit Abtransport
-
Bessere Ersteinschätzung: Neue Notfallversorgung soll Rettungsstellen entlasten
-
Bundesfinanzhof urteilt am 20. Mai über Grundsteuer in Baden-Württemberg
-
EU gibt grünes Licht für Freigabe von Milliarden-Kredit für die Ukraine
-
Eskalation in Straße von Hormus trotz verlängerter Waffenruhe im Iran-Krieg
-
Umfrage: Männer gehen bei plötzlichen Beschwerden eher in Notaufnahme als Frauen
-
Iranische Revolutionsgarden: Zwei Schiffe in Straße von Hormus beschlagnahmt
-
Madrid: Lys verliert in der ersten Runde
-
Umfrage zeigt hohe Erwartung an deutschen Sozialstaat - und Bereitschaft zum Zahlen
-
"Spürbare Konsumzurückhaltung" - Brauer beklagen zum Tag des Bieres Absatzrückgang
-
Razzia in acht Bundesländern wegen Steuerhinterziehung mit Millionenschaden
-
Schleusungen über polnische Grenze: 30-Jähriger in Baden-Württemberg festgenommen
-
Neue Wege: Bremer Verfassungsschutz warnt auf digitalen Werbetafeln vor Bedrohungen
-
Nach Eitberger-Rücktritt: Matschina fährt künftig mit Fischer
-
Frei relativiert Äußerungen von Merz zu gesetzlicher Rente
-
Kabinett will mit Reform der Notfallversorgung Rettungsstellen entlasten
-
Energiekrise: EU ruft zu schnellerem Ausstieg aus Öl und Gas auf
-
Fast 300 Schweine verenden bei Brand auf Bauernhof in Niedersachsen
-
Studie: Individuelle Alterung hat Einfluss auf Krebsrisiko
-
"White Tiger" als Vorbild: Junger mutmaßlicher Onlinesadist in Hamburg angeklagt
-
Militärstrategie der Bundeswehr: Stärkste konventionelle Armee Europas bis 2039
Kruzifix in bayerischem Gymnasium: Klage zweier Schülerinnen erfolgreich
Zwei junge Frauen aus Bayern sind erfolgreich gegen das Kruzifix im Eingangsbereich ihres früheren Gymnasiums vorgegangen. Die Weigerung der staatlichen Schule, das Kreuz zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, war nach einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München rechtswidrig, wie dieser am Mittwoch mitteilte. Die Glaubensfreiheit der Schülerinnen sei verletzt worden.
Es ging um ein anderthalb Meter hohes und einen halben Meter breites Holzkreuz mit der Figur des gekreuzigten Christus, das an einem Stützpfeiler neben der Haupttreppe hing. Die Klägerinnen haben inzwischen das Abitur. Als sie noch zur Schule gingen, beantragten sie, das Kreuz abzunehmen.
Die Schule weigerte sich aber. Daraufhin klagten die Schülerinnen vor dem Münchner Verwaltungsgericht, wo sie keinen Erfolg hatten. Der Verwaltungsgerichtshof gab ihnen in nächster Instanz nun allerdings Recht. Er stellte fest, dass die Schule verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen.
Dabei bezog er sich auf den sogenannten Kruzifixbeschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus dem Jahr 1995. Das Verfassungsgericht entschied damals, dass Kruzifixe in Klassenräumen staatlicher Schulen nicht verpflichtend sein dürfen.
Die Karlsruher Entscheidung sorgte für Empörung im Freistaat. Schließlich wurde das bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz umgeschrieben. In Grundschulen soll demnach ein Kreuz in den Klassenzimmern angebracht werden. Wenn Eltern aber aus Glaubens- oder Weltanschauungsgründen widersprechen, soll die Schulleitung eine Regelung für den Einzelfall treffen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte diese Regelung im Jahr 1999. Es betonte dabei, dass ein Kruzifix entfernt werden müsse, wenn es zu keiner Einigung komme.
Für Gymnasien sieht das bayerische Gesetz keine Regelung zu Kreuzen oder Kruzifixen vor. Da die Schülerinnen wegen der Schulpflicht zwangsweise immer wieder mit dem großen Kruzifix am Eingang konfrontiert wurden, sah der Verwaltungsgerichtshof in dem aktuellen Streit die grundgesetzlich garantierte Glaubensfreiheit verletzt.
Das Kruzifix sei an einer sehr exponierten Stelle angebracht und zeichne sich durch eine figurenhaften Darstellung des Leichnams Jesu aus, führte der Gerichtshof aus.
Keinen Erfolg hatte ein anderer Teil die Klage, in dem es um Alternativen zu Gottesdiensten ging. Der Schulleiter hatte angeordnet, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die den dreimal im Jahr stattfindenden Schulgottesdienst nicht besuchten, an einem alternativen Unterricht teilnehmen mussten.
In diesem ging es unter anderem um Themen aus dem Fach Ethik. Darin sah das Gericht kein Problem. Der Besuch von Schulgottesdiensten könne nicht vorgeschrieben werden, erklärte es. Es bestehe aber kein Anspruch darauf, für diese Zeit vom Unterricht befreit zu werden. Der Alternativunterricht stelle die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler sicher.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen kann aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte Ende 2023 auch über den bayerischen Kreuzerlass und erlaubte diese seit 2018 bestehende Verwaltungsvorschrift. Demnach soll in allen Dienstgebäuden des Freistaats gut sichtbar ein Kreuz hängen.
M.Furrer--BTB