-
CL: Bayern lösen Viertelfinal-Ticket
-
Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket
-
EuroLeague: Horror-Serie der Bayern-Basketballer geht weiter
-
US-Senat verabschiedet Verteidigungsgesetz: Begrenzung für Truppenabzug in Europa
-
Dank Safonow: PSG gewinnt auch den Interkontinental-Pokal
-
Lemgo bucht Ticket für Final Four in Köln
-
Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner erscheint vor Gericht
-
Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr
-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
-
Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform
-
Medien: Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Regierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Grünes Licht vom Parlament: Bundeswehr bekommt weitere 50 Milliarden für Rüstung
-
Merz rechtfertigt Verteidigungsausgaben: Wir sind kein Spielball von Großmächten
-
Bayern: 26-Jährige wegen Tötung von Partner zu neun Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Müssen spätestens 2027 Freiwilligkeit von Wehrdienst überprüfen
-
Merz: Regierung prüft Möglichkeit von Gegenangriffen bei Cyberattacken
-
Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg
-
Urteil: Deutsche Regas muss 70 Millionen für Anbindung von LNG-Terminal zahlen
-
Meloni warnt vor überstürzter Entscheidung bei eingefrorenen russischen Vermögen
-
Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
-
Sperre nicht überprüft: Spielsüchtiger Kunde bekommt Geld von Wettanbieter zurück
-
Merz: Werden Ukraine nicht ohne Sicherheitsgarantien lassen
-
Schwedische Königin Silvia in Bayern: Monarchin mit Staatsmedaille geehrt
-
Olympia: ARD und ZDF präsentieren Übertragungsangebot
-
Bundestag: Klöckner gedenkt Opfern von Anschlag in Sydney
-
Warner Bros Discovery lehnt Übernahmeangebot von Paramount ab
-
Alcaraz trennt sich von Trainer Ferrero - López übernimmt
-
Mercosur-Abkommen wackelt: Rom und Paris stellen sich quer
-
Anlagebetrüger bringen Mann in Bayern um Viertelmillion Euro
-
Kabinett beschließt Sozialreform - aus Bürgergeld wird Grundsicherung
-
Mehr Impfungen beim Apotheker: Neues Gesetz gibt Apotheken weitere Kompetenzen
-
Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm
-
Bundesregierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Bundesregierung beschließt von Umweltschützern kritisiertes Infrastrukturgesetz
-
Gesetz gegen Abholzung: EU-Parlament beschließt Aufschub
-
Milliardenpleite von Bremer Greensill Bank: Anklage wegen besonders schweren Bankrotts
Klage gegen X wegen Hasspostings: Deutsche Gerichte sehen keine Zuständigkeit
Deutsche Gerichte sind für Klagen gegen das soziale Netzwerk X international nicht zuständig, wenn es sich nicht ausdrücklich um Verbraucherklagen handelt. Das Berliner Kammergericht bestätigte mit einem am Freitag verkündeten Urteil eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung zweier Klägerinnen gegen die Social-Media-Plattform zurück. (Az 10 U 104/24)
Die Klägerinnen wollten erreichen, dass X untersagt wird, sechs Postings weiter zu verbreiten. Diese seien volksverhetzend, schürten Hass und verstießen gegen die Richtlinie zu Gewaltandrohung. Die beklagte Plattform hielt dagegen, dass die Berliner Gerichte international nicht zuständig seien, weil X seine Niederlassung in Irland habe und die Klägerinnen keine Verbraucherinnen im Sinn einer entsprechenden EU-Verordnung seien.
Das Berliner Landgericht folgte mit seinem Urteil im vergangenen Jahr dieser Ansicht. Das Kammergericht bestätigte dies nun in der Berufungsverhandlung. Der zuständige Senat sieht demnach den Erfüllungsort in Irland. Zudem gehe es nicht um eine Verbrauchersache, denn eine der Klägerin habe dem Gericht nur unzureichende Informationen gegeben, ob sie als Verbraucherin anzusehen sei. Daran bestünden aufgrund ihrer Berufsbezeichnung als Rechtsanwältin Zweifel.
Die Klage der anderen Klägerin ist demnach unzulässig, weil sie keine Wohnadresse angegeben habe. Dies sei aber nur zulässig, wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gebe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
J.Bergmann--BTB