-
Trump will Straße von Hormus zu US-Territorium erklären - Iran widerspricht
-
Immer mehr Brände in Deutschland: Forstwirtschaftsrat fordert Waldumbau
-
Niedrigwasser: Deutsche Bahn will alte Güterwaggons wieder in Betrieb nehmen
-
Nach Dialogrunde: Mehr als 130 politische Gefangene in Venezuela freigelassen
-
Bauarbeiter finden in Belgien Gold im Wert von neun Millionen Euro
-
Entwarnung bei Waldbrand in Rheinland-Pfalz: Feuer ist unter Kontrolle
-
Wechsel zu Hornets: 12. NBA-Station für Schröder
-
Silber im Ring: Craft holt nächste Diskus-Medaille
-
19,95 Sekunden: Ansah stürmt zu EM-Gold über 200 Meter
-
Trump: Werde Straße von Hormus "bald" zum US-Territorium erklären
-
Unbestimmte Auszeit: Siegemund verzichtet auf US Open
-
"Das war erst der Anfang": Hürdenläufer Agyekum gewinnt EM-Silber
-
40 Jahre nach Schmid: Hürdenläufer Agyekum gewinnt EM-Silber
-
Trump weist Bedenken wegen Bedingungen auf US-Flugzeugträger zurück
-
RSG-WM: Varfolomeev holt Gold im Mehrkampf
-
Schuldbekenntnis: Luigi Mangione gesteht tödliche Schüsse auf US-Versicherungschef
-
Kiel verdirbt Rapp die Rückkehr mit St. Pauli
-
Masters in Cincinnati: Altmaier und Hanfmann in Runde zwei
-
Gose schwimmt erneut zu Silber - Werner zu Bronze
-
Masters in Cincinnati: Altmaier kämpft sich in Runde zwei
-
Amazon-Gründer Bezos steigt mit Investorengruppe bei FC Liverpool ein
-
Radprofi Tarling stirbt nach Unfall bei Portugal-Rundfahrt
-
Schwimm-EM: Köhler holt Silber über 100 m Schmetterling
-
Mord an US-Versicherungschef: Schütze gesteht tödliche Schüsse
-
Gruppe um Bezos steigt beim FC Liverpool ein
-
Trump ruft im Streit um Ballsaal-Projekt den Obersten Gerichtshof an
-
Reit-WM: Hemmer holt Bronze vor Werth - Fry Weltmeisterin
-
Toter bei Waldbrand in Kroatien - Hunderte Menschen in Griechenland evakuiert
-
Trump zieht in Streit um seinen Ballsaal vor den Supreme Court
-
Urlaubsfotos von Macron auf Jetski lösen unter linken Politikern Empörung aus
-
Großer Waldbrand in Nordrhein-Westfalen: Fast 2000 Menschen fliehen vor Flammen
-
SPD-Politikerin Klose für Übergangszeit bei "Rente mit 63" - Widerspruch aus CDU
-
Wind dreht sich: Waldbrand bei Hürtgenwald weiter nicht unter Kontrolle
-
Französischer Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige
-
Brände in Ferienregionen in Kroatien und Griechenland: Mehr als 2000 Menschen evakuiert
-
SNC SCANDIC PAY: Betala – över hela världen och utan gränser
-
स्कैंडिक पे: दुनिया में कहीं भी, बिना किसी सीमा के भुगतान करें।
-
SNC SCANDIC ÍOC: Íoc in áit ar bith ar domhan, gan teorainn
-
SNC SCANDIC PAY: Platby po celém světě bez omezení
-
SNC SCANDIC PAY: Płatności na całym świecie bez ograniczeń
-
斯堪迪克支付:全球無界支付
-
SNC 스칸딕 페이: 전 세계 어디서나, 제한 없이 결제하세요
-
SNCスカンディックペイ):世界中で、制限なくお支払いいただけます
-
CDU lehnt Gemeinschaftsaufgabe Hitzeschutz im Grundgesetz ab
-
СНК Скандик Пэй: Оплата по всему миру без границ
-
СНК СКАНДІК ПЕЙ: Оплата по всьому світу без обмежень
-
SNC SCANDIC PAY: الدفع في جميع أنحاء العالم ودون حدود
-
Mecklenburg-Vorpommern: 19 Landeslisten stehen endgültig fest
-
Trump ordnet bei neuen Flugzeugträgern Rückkehr zu alten Dampfkatapulten an
-
AfD-Wahlhelfer in Berlin attackiert
In Parkgassen von größerem Parkplatz gilt nicht rechts vor links
Auf den nur zur Parkplatzsuche dienenden Fahrgassen von Großparkplätzen gilt die standardmäßige Rechts-vor-links-Vorfahrtregel im Straßenverkehr ausdrücklich nicht. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main laut Mitteilung vom Donnerstag in einem Rechtsstreit um einen Verkehrsunfall auf einem Parkplatz eines Baumarkts. Autofahrerinnen und Autofahrer seien dort verpflichtet, defensiv zu fahren und sich stets situationsangepasst gegenseitig zu verständigen. (Az. 17 U 21/22)
Zwar hatte der Parkplatzbetreiber für den Parkplatz laut OLG die Geltung der Straßenverkehrsordnung angeordnet. Deren Regelungen seien auf öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen grundsätzlich auch anwendbar, betonte das Gericht. Allerdings greife die Rechts-vor-links-Vorfahrtregelung nur auf jenen Fahrspuren, die "eindeutig und unmissverständlich Straßencharakter" hätten - also etwa breiter angelegten Zu- und Abfahrten des Parkplatzes.
Auf den von Parkboxen gesäumten sonstigen Fahrgassen, die erkennbar nicht dem fließenden Verkehr dienten und lediglich zur Parkplatzsuche gedacht seien, gelte dies jedoch nicht. Dort gelte vielmehr das "Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme", betonte das OLG in seinem nicht anfechtbaren Beschluss.
Im vorliegenden Fall war es zwischen zwei Autofahrern an der Kreuzung zweier solcher kleineren Parkgassen zu einem Zusammenstoß gekommen. Diese stritten anschließend um Schadenersatzfragen. Dabei berief sich einer der Beteiligten darauf, dass sein Vorfahrtsrecht von dem anderen missachtet worden sei. Dies sah das OLG anders. Seinem Urteil zufolge müssen sich die Fahrer den Schaden nun exakt teilen, weil ihr Unfallbeitrag als "gleichgewichtig" anzusehen sei.
S.Keller--BTB