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Femizide: Justizministerin Hubig plant keine baldige Reform des Mordparagrafen
Bundesjustizministern Stefanie Hubig (SPD) plant keine schnelle Anpassung des Mordparagrafen, um sogenannte Femizide härter zu bestrafen. "Eine Änderung des Mordparagrafen ist anspruchsvoll. Das ist ein bisschen wie eine OP am offenen Herzen", sagte Hubig am Mittwoch dem Magazin "Focus". "Zum geltenden Mordbestand gibt es eine ausgefeilte, über Jahrzehnte entwickelte Rechtsprechung. Jede Änderung des Gesetzes will gut überlegt sein, damit sie nicht das Gegenteil bewirkt von dem, was beabsichtigt ist."
Hubig betonte: "Wenn ein Mann eine Frau tötet, nur weil sie sich von ihm getrennt hat, kann das schon heute als Mord bestraft werden. Das ist auch richtig so: Wer aus männlichem Besitzdenken tötet, muss hart bestraft werden."
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf einen besseren strafrechtlichen Schutz für Frauen geeinigt. Zuletzt gab es immer wieder Forderungen, dafür auch den Mordparagrafen 211 im Strafgesetzbuch um das Merkmal Femizid zu ergänzen, wenn also Frauen wegen ihres Geschlechts getötet werden. Bisher gelten Mordlust, Habgier, Heimtücke, die Verdeckung einer anderen Straftat, die Befriedigung des Geschlechtstriebs und sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmale. Dafür ist lebenslange Haft vorgesehen.
E.Schubert--BTB