Berliner Tageblatt - Human Rights Watch: Australischer Jugendlicher in syrischem Gefängnis gestorben

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Human Rights Watch: Australischer Jugendlicher in syrischem Gefängnis gestorben
Human Rights Watch: Australischer Jugendlicher in syrischem Gefängnis gestorben / Foto: © AFP/Archiv

Human Rights Watch: Australischer Jugendlicher in syrischem Gefängnis gestorben

Ein australischer Jugendlicher ist nach drei Jahren Haft in einem syrischen Gefängnis nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten gestorben. Der 17-jährige Yusuf Zahab sei unter ungeklärten Umständen im Gefängnis Al-Sinaa im Nordosten des Landes zu Tode gekommen, teilte Human Rights Watch am Montag mit. "Wir sind verzweifelt und wütend", wurde Zahabs Familie in der Mitteilung zitiert.

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"Yusuf hätte nicht sterben müssen. Die australische Regierung wusste seit gut drei Jahren um seine Notlage", erklärte die Familie. Der in Sydney geborene Zahab war elf Jahre alt, als er von Verwandten nach Syrien gebracht wurde. Er bat in Sprachnachrichten mehrfach um Hilfe und beschrieb, wie andere inhaftierte Kinder vor seinen Augen getötet worden seien, als das Gefängnis überfallen worden sei.

Das australische Außenministerium konnte den Tod des Jugendlichen zunächst nicht bestätigten, bot der Familie aber konsularische Hilfe an.

Nach Informationen von Human Rights Watch befinden sich derzeit etwa 41.000 Ausländer in syrischen Gefängnissen und Lagern. Die meisten von ihnen sind Kinder unter zwölf Jahren. Tausende islamistische Extremisten aus westlichen Ländern hatten die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) unterstützt und waren teils mit Frauen und Kindern nach Syrien gereist.

Viele von ihnen befinden sich seit Jahren in Lagern unter kurdischer Aufsicht. Westliche Staaten zögern, die eigenen Staatsangehörigkeiten aus Syrien zurückzuholen. Die australische Regierung geht davon aus, dass sich etwa 80 Australier in syrischen Gefängnissen und Lagern befinden, unter ihnen 19 Frauen und 29 Kinder.

Frankreich hatte kürzlich 16 Frauen und 35 Kinder und Jugendliche zurückgeholt, unter ihnen die bekannte Dschihadistin Emilie König. Gegen acht der Frauen und einen 18 Jahre alt gewordenen Jungen wurden Gerichtsverfahren eingeleitet. Die Kinder kamen unter staatliche Aufsicht.

H.Seidel--BTB