-
Großer Waldbrand in Nordrhein-Westfalen hat sich über Nacht nicht ausgebreitet
-
Rettungsdienste: Zahl der Todesopfer bei Erdbeben in Indonesien steigt auf 20
-
"War mein Traum": Varfolomeev will nach Mehrkampf-Gold mehr
-
FC Bayern: Tah arbeitet WM-Desaster auf besondere Art auf
-
Große Ziele: Goldjunge Ansah hat noch viel vor
-
Köhler nach EM-Silber: "Am liebsten mit Champagner anstoßen"
-
Jahrestag der Kapitulation: Japans Verteidigungsminister besucht umstrittenen Schrein
-
Schweres Erdbeben in Indonesien - Tausende Menschen fliehen wegen Tsunami-Warnung
-
Trump will Straße von Hormus zu US-Territorium erklären - Iran widerspricht
-
Immer mehr Brände in Deutschland: Forstwirtschaftsrat fordert Waldumbau
-
Niedrigwasser: Deutsche Bahn will alte Güterwaggons wieder in Betrieb nehmen
-
Nach Dialogrunde: Mehr als 130 politische Gefangene in Venezuela freigelassen
-
Bauarbeiter finden in Belgien Gold im Wert von neun Millionen Euro
-
Entwarnung bei Waldbrand in Rheinland-Pfalz: Feuer ist unter Kontrolle
-
Wechsel zu Hornets: 12. NBA-Station für Schröder
-
Silber im Ring: Craft holt nächste Diskus-Medaille
-
19,95 Sekunden: Ansah stürmt zu EM-Gold über 200 Meter
-
Trump: Werde Straße von Hormus "bald" zum US-Territorium erklären
-
Unbestimmte Auszeit: Siegemund verzichtet auf US Open
-
"Das war erst der Anfang": Hürdenläufer Agyekum gewinnt EM-Silber
-
40 Jahre nach Schmid: Hürdenläufer Agyekum gewinnt EM-Silber
-
Trump weist Bedenken wegen Bedingungen auf US-Flugzeugträger zurück
-
RSG-WM: Varfolomeev holt Gold im Mehrkampf
-
Schuldbekenntnis: Luigi Mangione gesteht tödliche Schüsse auf US-Versicherungschef
-
Kiel verdirbt Rapp die Rückkehr mit St. Pauli
-
Masters in Cincinnati: Altmaier und Hanfmann in Runde zwei
-
Gose schwimmt erneut zu Silber - Werner zu Bronze
-
Masters in Cincinnati: Altmaier kämpft sich in Runde zwei
-
Amazon-Gründer Bezos steigt mit Investorengruppe bei FC Liverpool ein
-
Radprofi Tarling stirbt nach Unfall bei Portugal-Rundfahrt
-
Schwimm-EM: Köhler holt Silber über 100 m Schmetterling
-
Mord an US-Versicherungschef: Schütze gesteht tödliche Schüsse
-
Gruppe um Bezos steigt beim FC Liverpool ein
-
Trump ruft im Streit um Ballsaal-Projekt den Obersten Gerichtshof an
-
Reit-WM: Hemmer holt Bronze vor Werth - Fry Weltmeisterin
-
Toter bei Waldbrand in Kroatien - Hunderte Menschen in Griechenland evakuiert
-
Trump zieht in Streit um seinen Ballsaal vor den Supreme Court
-
Urlaubsfotos von Macron auf Jetski lösen unter linken Politikern Empörung aus
-
Großer Waldbrand in Nordrhein-Westfalen: Fast 2000 Menschen fliehen vor Flammen
-
SPD-Politikerin Klose für Übergangszeit bei "Rente mit 63" - Widerspruch aus CDU
-
Wind dreht sich: Waldbrand bei Hürtgenwald weiter nicht unter Kontrolle
-
Französischer Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige
-
Brände in Ferienregionen in Kroatien und Griechenland: Mehr als 2000 Menschen evakuiert
-
SNC SCANDIC PAY: Betala – över hela världen och utan gränser
-
स्कैंडिक पे: दुनिया में कहीं भी, बिना किसी सीमा के भुगतान करें।
-
斯堪迪克支付:全球無界支付
-
SNC 스칸딕 페이: 전 세계 어디서나, 제한 없이 결제하세요
-
SNCスカンディックペイ):世界中で、制限なくお支払いいただけます
-
SNC SCANDIC PAY: Płatności na całym świecie bez ograniczeń
-
SNC SCANDIC PAY: Platby po celém světě bez omezení
Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie bleibt bestehen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mehrere Beschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie abgewiesen. Nach dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss müssen Fleischverarbeiter, die gegen das Verbot vorgehen wollen, ihre Betriebsstrukturen offenlegen und konkret darlegen, für welche Tätigkeiten sie in welchem Umfang Werk- und Leihkräfte eingesetzt haben. (Az: 1 BvR 2888/20, 1 BvR 1152/21 und weitere)
Seit Anfang 2021 dürfen Fleischbetriebe für die Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine vermeintlich selbstständigen Werkarbeiter mehr einsetzen. Seit April 2021 ist auch der Einsatz von Leiharbeitnehmern beschränkt; ab April 2024 ist Leiharbeit dann ganz verboten. Davon ausgenommen sind Handwerksbetriebe mit unter 50 Arbeitnehmern.
Der Gesetzgeber hatte damit auf die Skandale in der Fleischindustrie reagiert, insbesondere im Sommer 2020 beim westfälischen Fleischverarbeiter Tönnies.
Ein Wursthersteller und fünf Leiharbeitsfirmen legten Verfassungsbeschwerde ein. Sie sehen ihre Berufsfreiheit verletzt, der Wursthersteller zudem das Gleichbehandlungsgebot gegenüber anderen Branchen.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerden nun als unzulässig ab. Sie seien nicht ausreichend begründet.
So habe der Wursthersteller nicht dargelegt, in welchem Umfang er überhaupt betroffen ist. Dies lasse sich nur "auf der Grundlage von konkreten Angaben zu durchgeführten Tätigkeiten, Arbeitszeitanteilen und Betriebsstruktur" beurteilen. Die Angaben des Beschwerdeführers seien hier viel zu ungenau gewesen, rügten die Karlsruher Richter.
Zum Punkt der Gleichbehandlung habe der Wursthersteller nicht dargelegt, in welchem Umfang in den Vergleichsbranchen wie Bau, Logistik und Landwirtschaft ebenfalls Fremdpersonal eingesetzt wird.
Ähnlich hätten die Leiharbeitsfirmen nicht genau dargetan, in welchem Umfang ihre Arbeitnehmer von den Beschränkungen und dem kommenden Verbot erfasst seien. Denn die Arbeitskräfte würden auch zur Kommissionierung, Etikettierung, Verladung und Versand eingesetzt, oder gar als Schlosser und Elektriker. Auch zur Leiharbeit in Handwerksbetrieben hätten sich die Beschwerdeführer nicht geäußert.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßte das Urteil. "Das Verbot, in der Fleischindustrie Werkvertragsbeschäftigte einzusetzen oder Leiharbeit zu nutzen, war ein Meilenstein, um der Ausbeutung in der Branche einen Riegel vorzuschieben", erklärte NGG-Vizechef Freddy Adjan. "Das heutige Urteil ist ein sehr gutes Urteil." Das zugrunde liegende Gesetz habe dazu geführt, dass tausende ehemals Werkvertragsbeschäftigte nun fest in den Unternehmen angestellt seien.
L.Janezki--BTB