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FDP hat keinen Anspruch auf Teilnahme an TV-Triell vor Wahl in Baden-Württemberg
Die FDP in Baden-Württemberg ist auch wegen ihrer schlechten Wahl- und Umfrageergebnisse der jüngeren Zeit mit dem Versuch gescheitert, sich in das Fernseh-Triell des Südwestrundfunks (SWR) vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg einzuklagen. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart lehnte am Donnerstag alle Anträge des FDP-Landesverbands dazu ab. Damit bleibt es bei einem Triell der Spitzenkandidaten von CDU, Grünen und AfD.
Der SWR plant für den 24. Februar das Triell als Live-Sendung im Regionalfernsehen sowie zwei Tage später eine Sendung mit Vertretern aller Parteien mit realistischen Chancen auf einen Einzug in den Landtag bei der Wahl am 8. März.
Nach Auffassung der Verwaltungsrichter wahrt der SWR mit seinen Konzepten den Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit, wonach die Parteien nach ihrer Bedeutung bewertet werden können. Dafür sei das Wahlergebnis der vorangegangenen Landtagswahl, bei der die FDP 10,5 Prozent geholt hatte, zwar ein wichtiges Indiz, das allerdings nicht ausreiche. Es müssten auch aktuelle Entwicklungen wie aktuelle Wahlen und Umfragen berücksichtigt werden.
Hier habe die FDP bei der Bundestags- und Europawahl sowie den acht Landtagswahlen der vergangenen drei Jahre Ergebnisse zwischen 0,8 Prozent und 5,2 Prozent erreicht. In den Umfragen liege sie bei fünf Prozent. Würden nur das Ergebnis von 10,5 Prozent bei der Wahl 2021 berücksichtigt, würde die politische Wirklichkeit nicht widergespiegelt. Anders als die FDP hätten CDU, Grüne und AfD eine realistische Chance auf ein Wahlergebnis über 20 Prozent.
S.Keller--BTB