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Kanufahren auf der Isar bleibt bei Bad Tölz zeitweise verboten
Das Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen aus Naturschutzgründen laut einem Gerichtsurteil zeitweise verboten. Die saisonale Beschränkung sei nicht unverhältnismäßig, teilte der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag mit. Mit der Entscheidung lehnte es mehrere Normenkontrollanträge gegen eine entsprechende Verordnung ab. (Az: 8 N 19.2035 u.a.)
Seit 2019 ist das Befahren der Isar in dem Landkreis mit Kanus, Kajaks oder Schlauchbooten zum Schutz der Natur nur zwischen dem 1. Juni und dem 15. Oktober erlaubt. Zwischen Bad Tölz und dem Landkreis München erlaubt die Verordnung das Kanufahren nur zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember.
Dagegen wandte sich unter anderem der bayerische Kanuverband. Er argumentierte, dass es keine Nachweise für nennenswerte Störungen beim Laichen der Fische gebe. Die Richter am bayerischen Verwaltungsgerichtshof folgten dem nicht.
Für den Erlass der Beschränkung reiche eine abstrakte Gefahr für Fische und Vögel, hieß es zur Begründung. Bereits einzelne Bootsfahrten während der Laichzeit könnten erhebliche Beeinträchtigungen auslösen.
E.Schubert--BTB