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TotalEnergies weist Klimavorwürfe vor Pariser Gericht zurück
Der Energiekonzern TotalEnergies hat in einem seit Jahren laufenden Klimaverfahren vor einem Pariser Gericht die Vorwürfe der Kläger zurückgewiesen. "Die Sorgfaltspflicht für Unternehmen umfasst nicht den Klimawandel", argumentierten die Anwälte des Unternehmens am Donnerstag in Paris. In dem seit 2020 laufenden Verfahren geht es um eine in Frankreich seit 2017 geltende Regel, die große Unternehmen verpflichtet, Menschenrechtsverstöße und Umweltschäden zu verhindern.
Eine "globale Schutzforderung" sei nicht umsetzbar, betonte auch die französische Staatsanwaltschaft, die sich in das Zivilverfahren eingeschaltet hat.
Die Kläger, zu denen vier Umweltorganisationen und die Stadt Paris zählen, werfen TotalEnergies vor, durch den Verkauf fossiler Brennstoffe Schäden für das Klima und die Umwelt zu verursachen. Sie fordern von dem Unternehmen, in die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltpläne auch die CO2-Emissionen seiner Kunden mit einzubeziehen. Diese schätzen sie auf etwa 342 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent.
Die Kläger fordern das Gericht auf, TotalEnergies zu einem Stopp künftiger Gas- und Ölvorhaben zu verurteilen. "Es ist das erste Klimaverfahren in Frankreich, in dem es darum geht, einen multinationalen Ölkonzern dazu zu zwingen, nicht weiter zur Verschlimmerung des Klimawandels beizutragen", betonte die Organisation Sherpa.
"Es ist ein David-gegen-Goliath-Prozess", sagte der Pariser Vize-Bürgermeister Patrick Bloch. "Aber wir wissen ja, wer am Ende gewonnen hat", fügte er hinzu.
Die Gerichtsverhandlung dauert noch bis Freitag. Mit einem Urteil wird in mehreren Monaten gerechnet. Gegen den Konzern liegen noch weitere Klimaklagen vor.
Im vergangenen Oktober hatte ein französisches Gericht den Öl- und Gasriesen in einem Verfahren zum Greenwashing teilweise schuldig gesprochen. TotalEnergies habe mit übertriebenen Klimaschutzversprechen "irreführende Geschäftspraktiken" angewendet, erklärten die Richter. Umweltverbände hatten dem Konzern vorgeworfen, mit einer Werbekampagne den Eindruck erweckt zu haben, trotz seines Öl- und Gasgeschäftes Klimaneutralität erreichen zu können.
In den Niederlanden hatte ein Berufungsgericht hingegen Ende 2024 ein wegweisendes Klimaschutzurteil gegen den Ölkonzern Shell kassiert.
F.Müller--BTB