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Berlin: 25-Jährige soll wegen Tötung von Säugling sieben Jahre in Haft
Wegen der Tötung ihres Säuglings kurz nach der Geburt ist eine 25-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Totschlags verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sah es als erwiesen an, dass die Frau das Kind nach der Geburt erstickt hatte, weil es nicht in ihre Lebensplanung passte, wie die Vorsitzende Richterin Melanie Bock bei der Urteilsbegründung am Mittwoch sagte.
Die Angeklagte, die ihre Heimat Indien für ein Studium in der Ukraine verlassen hatte und wegen des dort einsetzenden Kriegs nach Deutschland geflohen war, bemerkte spätestens im Oktober 2024, dass sie schwanger war, wie die Richterin ausführte. Nach anfänglichen Abtreibungsplänen habe sie die Schwangerschaft "weggeschoben".
Als am 8. Mai die Wehen einsetzten, sei sie allein in der Wohnung ihres Lebenspartners in Berlin-Gropiusstadt gewesen und habe das Kind im Bad zur Welt gebracht, sagte Bock. Anschließend habe sie ihre Tochter unter nicht genau bekannten Umständen erstickt und in einem Schuhkarton auf den Balkon gelegt.
Als ihr Lebensgefährte nach Hause gekommen und eingeschlafen sei, habe sie den toten Säugling unter einem Busch vergraben. Dort wurde er offenbar von Tieren ausgegraben und auf einen nahen Gehweg gezerrt, wo ihn am 11. Mai ein Polizist auf dem Weg zur Dienststelle fand. Rund zwei Wochen später stellte sich die Angeklagte den Behörden.
Die Angabe der Angeklagten, dass das Kind bereits tot zur Welt gekommen sei, halte das Gericht nicht für glaubwürdig, sagte Bock. Die rechtsmedizinische Untersuchung habe ergeben, dass die Lunge vollständig belüftet gewesen sei, der Säugling also geatmet habe. Eine "Überblähung" der Lunge sowie Einblutungen sprächen zudem dafür, dass dem Kind Mund und Nase zugehalten oder mit einem weichen Gegenstand abgedeckt worden seien und der Säugling dagegen "angeatmet" habe. "Das Baby hat um sein Leben gekämpft", betonte Bock.
Auch dass die Angeklagte geplant habe, das Kind zu behalten und großzuziehen, hielt die Kammer nicht für plausibel. Das Paar habe keinerlei Anschaffungen getätigt, die Frau keinen Arzt aufgesucht und zudem regelmäßig Drogen konsumiert. Bei der Geburt habe sie sich zwar mutmaßlich in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden, räumte Bock ein. Dieser sei aber nicht "über das normale Maß hinaus" gegangen, was eine Bewertung als minder schweren Fall rechtfertigen würde.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten beantragt hatte. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Die Angeklagte habe sich bewusst gegen eine Abtreibung entschieden, hieß es. Geburtsvorbereitungskurse, Vorsorgeuntersuchungen und Anschaffungen vor der Geburt seien in Indien weniger üblich als hierzulande.
Das rechtsmedizinische Gutachten könne auch so gedeutet werden, dass das Kind eines natürlichen Tods gestorben sei, erklärte die Verteidigung. Die Mutter habe schließlich angegeben, es sei nach der Geburt blau angelaufen, regungslos und still gewesen. Sie habe ihre Tochter eigens unter einem Rosenbusch in der Nähe der Wohnung begraben, um ihrer gedenken zu können. Auch habe sie noch ein Foto von dem toten Säugling gemacht und auf ihrem Handy gespeichert, um sich an ihre Tochter zu erinnern. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
S.Keller--BTB