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Bundesanwaltschaft bestätigt Anklage gegen mutmaßliche RAF-Terroristin Klette
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat bestätigt, dass sie Anklage gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette erhoben hat. Die 67-Jährige soll sich unter anderem wegen Mordversuchen verantworten, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Dabei geht es um zwei Anschläge und einen gescheiterten Anschlag in den 90er Jahren.
So soll Klette am 13. Februar 1991 zusammen mit anderen RAF-Mitgliedern einen Schusswaffenanschlag auf die US-Botschaft in Bonn verübt haben. Mindestens 250 Schüsse seien auf das Gebäude abgegeben worden, führte die Behörde aus. 20 Menschen seien dadurch unmittelbar gefährdet worden.
Am 27. März 1993 soll Klette sich an dem Sprengstoffanschlag auf einen Gefängnisneubau im hessischen Weiterstadt beteiligt haben. Mitglieder der Gruppe überstiegen den Angaben nach die Mauer und überwältigten das Wachpersonal. Die Opfer seien gefesselt und in einem Transporter vom Gelände gebracht worden. Die Täter hätten einem von ihnen Fahrzeugschlüssel und Geldbörse abgenommen, erklärte die Bundesanwaltschaft.
Später habe die Gruppe in dem Gefängnis mehrere Sprengsätze gezündet. Klette soll sich dabei beteiligt haben, sie anzubringen. Das Gebäude wurde schwer beschädigt. Es entstand ein Schaden von 123 Millionen D-Mark, umgerechnet etwa 63 Millionen Euro.
Bereits am 25. Februar 1990 soll Klette an einem gescheiterten Bombenanschlag auf ein Gebäude der Deutschen Bank in Eschborn in Hessen teilgenommen haben. Mitglieder der Gruppe stellten ein Auto in der Toreinfahrt ab, wie die Bundesanwaltschaft ausführte. Im Kofferraum waren demnach 45 Kilogramm Sprengstoff. Klette soll dabei mitgemacht haben, ihn dort einzubauen.
Im dortigen Wachraum waren zu dem Zeitpunkt drei Sicherheitsbedienstete. Der Wachraum wäre bei einer Explosion von der Druckwelle erfasst worden, erklärte die Bundesanwaltschaft. Die Autobombe zündete aber nicht.
Klette war nach mehr als 30 Jahren im Untergrund am 26. Februar 2024 in Berlin festgenommen worden. Seit etwa einem Jahr steht sie bereits wegen mutmaßlicher Raubüberfälle vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden. Die Überfälle soll sie nach der Selbstauflösung der RAF gemeinsam mit den beiden weiterhin flüchtigen RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub begangen haben.
Nach ihrer Festnahme wurde ihr auch der seit längerer Zeit bestehende Haftbefehl der Bundesanwaltschaft eröffnet. Vorgeworfen wird ihr neben den versuchten Morden das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie der Versuch, außerdem erpresserischer Menschenraub und die Mittäterschaft bei besonders schwerem Raub. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
B.Shevchenko--BTB