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Urteil: Familie erhält Schadenersatz für bei Flug beschädigten Kinderwagen
Gehen bei einem Flug Gepäckstücke verloren und werden beschädigt, hat eine Familie aus Rheinland-Pfalz Anspruch auf Schadenersatz. Der Reiseveranstalter muss in dem Fall nicht nur für beschädigte und verschwundene Gepäckstücke aufkommen, sondern auch einen Teil des Reisepreises zurückzahlen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Die Familie erhält 5000 Euro zurück. (Az.: 7 O 321/25).
Sie war mit einer Pauschalreise in die Türkei geflogen. Auf dem Hinflug ging ein Koffer mit Reiseutensilien für die Kinder verloren und wurde nie wieder gefunden. Außerdem wurde der Kinderwagen stark beschädigt. Die verlorenen Sachen aus dem Koffer kaufte die Familie nach. Einen Teil davon bekam sie vom Reiseveranstalter erstattet.
Vor Gericht verlangte sie aber auch einen Teil des Reisepreises zurück. Das Landgericht Frankenthal gab der Familie teilweise Recht. Der Veranstalter muss nun etwa ein Drittel vom Reisepreis zurückzahlen, insgesamt gut 5000 Euro. Durch Verlust und Beschädigung des Gepäcks war die Pauschalreise mangelhaft, entschieden die Richter.
Der Reiseveranstalter hat die Pflicht, das Gepäck unbeschädigt bis zum Ziel zu transportieren. Statt sich zu erholen war die Familie zunächst damit beschäftigt, Ersatz für die verlorenen Gegenstände zu beschaffen. Neben den Kosten der Neubeschaffung muss deswegen auch ein Teil des Urlaubspreises erstattet werden.
Einen Ersatz für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit erhielt die Familie jedoch nicht. Denn der Badeurlaub an sich blieb trotz der Störungen erhalten.
M.Odermatt--BTB