Berliner Tageblatt - Organisation reicht 226 Beschwerden gegen irreführende Cookie-Banner ein

Börse
DAX 0.65% 18417.55
Goldpreis 1.35% 2385.7 $
TecDAX 0.96% 3333.28
Euro STOXX 50 1.05% 4862.5
MDAX 0.66% 25116.62
SDAX 0.72% 14134.04
EUR/USD 0.07% 1.0858 $
Organisation reicht 226 Beschwerden gegen irreführende Cookie-Banner ein
Organisation reicht 226 Beschwerden gegen irreführende Cookie-Banner ein / Foto: © AFP

Organisation reicht 226 Beschwerden gegen irreführende Cookie-Banner ein

Die Organisation NOYB (None of your business - Geht Dich nichts an) des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems hat 226 Beschwerden wegen irreführender Cookie-Hinweise eingereicht. Diese Hinweise, mit denen Nutzerinnen und Nutzer gefragt werden, ob sie Cookies akzeptieren, entsprächen "immer noch nicht" den Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), teilte NOYB mit. Stattdessen seien überall im Netz "lästige" Hinweise zu finden, die das Ablehnen von Cookies "extrem" erschweren sollen.

Textgröße:

Unternehmen verwenden laut NOYB sogenannte "dark patterns" beim Design der Hinweise - sie sollen die Benutzerinnen und Benutzer dazu bringen, auf die Schaltfläche "akzeptieren" zu klicken, weil es zu umständlich ist abzulehnen. Diese Hinweise machten es "wahnsinnig mühsam", Cookies abzulehnen, erklärte NYOB-Datenschutzjuristin Ala Krinickytė. Die DSGVO verlange eigentlich eine faire Ja/Nein-Auswahl, "keine verrückten Klick-Marathons".

Viele Unternehmen nutzen für ihre irreführenden Hinweise laut NYOB eine Software namens "One Trust". Die Datenschützer hatten in einer ersten Runde im Mai 2021 Beschwerden gegen mehr als 400 Unternehmen eingereicht - viele Websites hätten daraufhin ihre Standardeinstellungen angepasst und "Ablehnen"-Schaltflächen hinzugefügt, erklärte NOYB. "One Trust" selbst habe die Einstellungen geändert, um DSGVO-konformer zu sein. Doch viele Websites hielten sich immer noch nicht daran.

Diese Unternehmen erhalten von NOYB einen "formlosen Beschwerdeentwurf", eine Anleitung zur Anpassung ihrer Softwareeinstellung und eine Frist von 60 Tagen zur Einhaltung. Wenn sie die Einstellung nicht anpassen, reicht NOYB offiziell Beschwerde bei der zuständigen Behörde ein.

"Wir haben hauptsächlich positives Feedback von Websites gesehen", erklärte Schrems. Es habe aber auch einen großen "Spillover-Effekt" gegeben: "Viele Websites, die wir noch nicht kontaktiert haben, haben ihre Einstellungen angepasst, nachdem sie von diesen Beschwerden erfahren haben."

Schrems, 2017 einer der Gründer von NOYB, ist seit Jahren in Sachen Datenschutz aktiv. 2011 reichte er mit der Studentengruppe Europe-versus-Facebook Beschwerden gegen das Online-Netzwerk ein und verlangte die Herausgabe aller über ihn gespeicherten Informationen. 2015 klagte Schrems gegen das damalige Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA zur Weitergabe persönlicher Daten an US-Digitalkonzerne.

R.Adler--BTB