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Schweden: 23 Unbeteiligte in drei Jahren bei Schießereien zwischen Banden getötet
In Schweden sind bei Schießereien zwischen verfeindeten Banden nach offiziellen Angaben in den vergangenen drei Jahren 23 unbeteiligte Menschen getötet und 30 weitere verletzt worden. Darunter sind laut einer am Montag veröffentlichten Polizeistatistik unter anderem Menschen, die von den Schützen verwechselt wurden, Angehörige verfeindeter Bandenmitglieder sowie Passanten, die von einer verirrten Kugel getroffen wurden. Schweden hat seit Jahren mit einer massiven Zunahme der Bandenkriminalität zu kämpfen.
Die Banden liefern sich blutige Auseinandersetzungen um die Kontrolle über den Drogen- und Waffenhandel. Immer wieder kommt es zu Schießereien und Explosionen. Ein Grund für die hohe Zahl unbeteiligter Opfer ist laut der Polizei, dass die Schützen teilweise noch sehr jung sind. Schwedische Banden nutzen häufig soziale Medien und verschlüsselte Apps, um sehr junge Teenager zu rekrutieren. Die Strafmündigkeit beginnt in dem skandinavischen Land erst mit 15 Jahren.
"Wir haben es mit sehr jungen Tätern zu tun, die häufig keine vorherigen Erfahrungen mit Gewaltverbrechen haben, was das Risiko erhöht, dass Außenstehende oder falsche Ziele getroffen werden", sagte der Einsatzkoordinator der schwedischen Polizei, Alexander Wallenius, der schwedischen Nachrichtenagentur TT.
Im Vorfeld der Parlamentswahlen im kommenden September verabschiedete die von den rechtspopulistischen Schwedendemokraten unterstützte Minderheitsregierung des konservativen Ministerpräsidenten Ulf Kristersson bereits eine Reihe von Gesetzesvorhaben gegen Kriminalität und Einwanderung. In der vergangenen Woche kündigte sie an, dass soziale Netzwerke wie Tiktok oder Snapchat "Werbeanzeigen für Mord" innerhalb einer Stunde löschen müssten oder streng bestraft würden.
Schon zuvor hatte die Regierung einen Vorstoß gemacht, das Alter für Strafmündigkeit von 15 auf 13 Jahre zu senken, wenn es sich um Verbrechen handelt, die mit mindestens vier Jahren Haft bestraft werden.
Y.Bouchard--BTB