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Streit über Schadenersatz in Lkw-Kartell geht in die nächste Runde
Im Streit über die Sammelklage Tausender Käufer wegen des Lkw-Kartells hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag Grenzen gezogen. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass ein einzelner Inkassodienstleister solche Klagen bündelt - in diesem Fall geht das aber nicht so einfach. Das Oberlandesgericht München muss nun neu verhandeln. (Az. KZR 6/24)
Das Lkw-Kartell war 2011 aufgeflogen. Die Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault sowie Iveco und DAF hatten jahrelang Preise untereinander abgesprochen und Mehrkosten im Zusammenhang mit der Einhaltung strengerer Emissionsvorschriften in abgestimmter Form an ihre Kunden weitergegeben.
Die EU-Kommission brummte den Herstellern Strafen in Höhe von insgesamt fast drei Milliarden Euro auf. Die VW-Tochter MAN blieb in dem Wettbewerbsverfahren als Kronzeugin verschont. Die EU-Kommission entschied nicht darüber, ob einzelnen Käufern ein Schaden entstand.
Zahlreiche Unternehmen, die in dem Zeitraum Lastwagen gekauft hatten, forderten Schadenersatz. Sie traten ihre Ansprüche an ein Inkassounternehmen ab, das für sie gegen eine Provision vor Gericht zog. Ein Prozessfinanzierer finanziert die Klage. Es geht um etwa 70.000 Fahrzeuge und ursprünglich etwa 500 Millionen Euro.
Vor dem Landgericht München hatte die Klage keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht München entschied aber, dass das Vorgehen zulässig sei und über die Klage neu verhandelt werden müsse. Dagegen legten mehrere Lkw-Hersteller Revision beim BGH ein, die nun Erfolg hatte.
Das Oberlandesgericht muss demnach zunächst die Vereinbarung über die Prozessfinanzierung prüfen. So soll sichergestellt werden, dass die Interessen der Käufer im Prozess gewahrt werden. Wenn die Vereinbarung hält, muss der Inkassodienstleister die Ansprüche in verschiedenen Verfahren bündeln. Denn es sind außergewöhnlich viele und sehr komplexe Fälle, wie der BGH ausführte.
O.Bulka--BTB