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Verfassungsgericht verkündet Entscheidung zu Masernimpfpflicht am Donnerstag
Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag seine Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren um die seit März 2020 geltende Masernimpfpflicht in Kindergärten und Schulen verkünden. Das gab das Gericht am Montag in Karlsruhe bekannt. In einem zugehörigen Eilverfahren hatten die Verfassungsrichterinnen und -richter die Pflicht schon im Mai 2020 zunächst bestätigt und eine Aufhebung abgelehnt.
Eilverfahren dienen einer vorläufigen Klärung, eine abschließende Bewertung durch das Gericht erfolgt im sogenannten Hauptsacheverfahren. Die Impfpflicht gegen Masern wurde im März 2020 eingeführt, um den allgemeinen Schutz gegen die hochansteckende Virusinfektion zu verbessern. Für Kinder ab einem Jahr ist der Kitabesuch seither nur mit Impf- oder Immunitätsnachweis möglich.
Dagegen reichten zwei Elternpaare von Kitakindern Verfassungsbeschwerde ein. Die Masernimpfpflicht gilt auch für Beschäftigte in Kitas, zudem greift sie grundsätzlich ebenso an Schulen. Ein Ausschluss von ungeimpften Kindern ist dort wegen der gesetzlichen Schulpflicht aber nicht möglich. Die Schule informiert jedoch die Gesundheitsämter, es drohen Bußgelder für Eltern.
K.Brown--BTB