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Hubig will Verjährung bei Vergewaltigungen verlängern - Unterstützung aus Union
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen deutlich verlängern: "Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre. Das ist zu kurz", sagte Hubig den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Donnerstag. "Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre - so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch." Unterstützung dafür kam vom Koalitionspartner Union.
Diese Anpassung sollte "so bald wie möglich" geschehen, sagte Hubig den Zeitungen. Anlässlich der Justizministerkonferenz in Hamburg plädierte die SPD-Politikerin zudem dafür, bei Fällen von sexueller Gewalt den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" ins Recht einzuführen. Nur dies schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent. Betroffene wären damit beispielsweise auch dann geschützt, "wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein 'Nein' artikulieren können".
"Bis 2016 war es so: Eine Vergewaltigung lag in der Regel nur dann vor, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt hatte", rief Hubig in Erinnerung. "Wir sind 2016 den wichtigen Schritt zu 'Nein heißt Nein' gegangen. Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt: 'Nur Ja heißt Ja' schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent." Viele europäische Staaten haben diese Regelung bereits und sie sehe darin "ein Vorbild".
Hubig erhielt Rückendeckung aus der Union - jedoch nur für den Vorschlag der verlängerten Verjährung bei einer Vergewaltigung. Wer so etwas erlebt habe, brauche "oft Jahre, manchmal Jahrzehnte, bevor er oder sie in der Lage ist, den Schritt zur Anzeige zu gehen", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der "Rheinischen Post". Das sei keine Schwäche, sondern eine psychologische Realität sexueller Traumata. "Eine längere Verjährungsfrist gibt Betroffenen den Raum, den sie brauchen, um sich zu diesem Schritt zu entschließen."
Eine Regel nach dem Vorbild "Nur Ja heißt Ja" lehnte er jedoch ab. "Sexuelle Gewalt ist ein schweres Verbrechen, das konsequent verfolgt und hart bestraft werden muss", sagte er der Zeitung. "Diesem Ziel kommen wir durch eine 'Nur Ja heißt Ja'-Regelung, wie sie Frau Justizministerin Hubig neuerdings vorschwebt, aber leider nicht näher."
Das liege an Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung: Die Hoffnung auf Besserung durch das Konsensprinzip könne "in der Realität polizeilicher Ermittlungen nicht eingelöst werden", denn sexuelle Übergriffe passierten meist ohne Zeugen. Zu prüfen, ob das Opfer Widerstand geleistet oder Nein gesagt habe oder ob der Täter eine Zustimmung eingeholt habe, "ändert an dieser Beweissituation strukturell nichts".
R.Adler--BTB