-
Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag - Linke prüft Klage
-
Dortmund ausgestochen: Eiskunstlauf-WM 2028 in Peking
-
Mehr Rechtsextremisten in Niedersachsen - Szene setzt auf Kampfsport als Lockmittel
-
Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsschutz zählt erstmals über 2000 Rechtsextreme
-
Behördenfehler lässt Fernreise scheitern: Gemeinde aus Sachsen muss zahlen
-
Fußball-Fest mit Kontroversen: Mega-Event Weltmeisterschaft startet in Mexiko
-
Europäische Zentralbank hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an
-
DOSB will Europaspiele 2031 nach Deutschland holen
-
Reformtreffen mit Merz: Sozialpartner ziehen positive Bilanz und wollen weiter reden
-
Teheran nennt Feuerpause nach jüngsten US-Angriffen "praktisch bedeutungslos"
-
Papst beklagt auf den Kanaren "Gleichgültigkeit" gegenüber Schicksal von Migranten
-
Rentenversicherung rechnet mit Beitrag von 19,9 Prozent im Jahr 2028
-
Klöckner ermahnt Regierung wegen zu später Antworten auf Anfragen
-
Nach Debatte: Wimbledon erhöht Preisgelder deutlich
-
Britischer Verteidigungsminister John Healey tritt zurück
-
Bundesgerichtshof: Kosten für Schufa-Auskunft müssen nicht erstattet werden
-
Hubig will Verjährung bei Vergewaltigungen verlängern - Unterstützung aus Union
-
Umgang mit Vorwürfen: Becker rät Zverev zu mehr Offenheit
-
Doppelpartnerin verletzt: Williams-Comeback in London beendet
-
Preisschwankungen beim Tanken seit Beginn der Zwölf-Uhr-Regel "groß wie nie"
-
Leeres Auto rollt los: 77-Jähriger stirbt nach Unfall in Bayern
-
Papst Leo XIV. zum Abschluss von Spanien-Reise auf Kanaren eingetroffen
-
FIS-Präsident Eliasch abgewählt - Ospelt Nachfolger
-
Internationale Referenzstudie: Entwicklung des Erdklimas immer besorgniserregender
-
Deutscher Ethikrat gegen pauschales Social-Media-Verbot und für Schutzkonzepte
-
Trauer um Segler Dalin: Sieger der Vendée Globe verstorben
-
Wirtschafts-Studie zeichnet düsteres Bild vom deutschen Sozialstaat
-
Kollegin bei Floßfahrt sexuell belästigt: Anklage gegen Berliner Polizisten
-
Gebühr für Familiensitzplatz: Britische Aufsicht prüft Ryanair-Buchungsvorschrift
-
Thailand: Zwei chinesische Uiguren wegen Anschlags auf Schrein zum Tode verurteilt
-
Mutmaßlicher türkischer Linksextremist in Stuttgart vor Gericht
-
Erzeugerpreise für Landwirte im April deutlich gesunken
-
Grüne und Linke enttäuscht von Reform-Treffen von Koalition und Sozialpartnern
-
Taiwan: China dringt erstmals in Gewässer um Taiping-Insel ein
-
Haßelmann an Merz: Reißen Sie sich zusammen - "die Leute fühlen sich verarscht"
-
Ukrainisches Akw Saporischschja erneut von äußerer Stromversorgung abgeschnitten
-
AfD-Chefin Weidel rechnet mit Merz ab: "Abgesang eines Gescheiterten"
-
Linke prüft Klage gegen Heizungsgesetz
-
Miersch mahnt zu breitem Konsens für gerechte Sozialreformen
-
Merz kritisiert EU-Pläne für Finanzrahmen und fordert signifikante Änderungen
-
Bundesregierung begrüßt deutsche WM-Bewerbung
-
Toter Mann in Berliner Laden gefunden - Mordkommission ermittelt
-
Merz zu Reformen: Es ist schon viel geschehen - aber es muss weitergehen
-
Gewerkschaften bereit zu weiteren Spitzengesprächen über Reformvorhaben
-
Klein, effizient und revolutionär: Das IPOP‑Elektroauto aus dem Elsass
-
US-Präsident Trump: "Ich liebe die Inflation"
-
Im Halbfinale: Tharp knackt Weltrekord über 110m Hürden
-
Fußball-WM: Rubio als Spitzenvertreter der US-Regierung beim Auftaktspiel gegen Paraguay
-
DIHK "sehr optimistisch" zu Reformentscheidungen der Politik vor Sommerpause
-
Nach Baumgartner-Ausfall: Österreich nominiert Ljubicic nach
Hubig will Verjährung bei Vergewaltigungen verlängern - Unterstützung aus Union
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen deutlich verlängern: "Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre. Das ist zu kurz", sagte Hubig den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Donnerstag. "Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre - so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch." Unterstützung dafür kam vom Koalitionspartner Union.
Diese Anpassung sollte "so bald wie möglich" geschehen, sagte Hubig den Zeitungen. Anlässlich der Justizministerkonferenz in Hamburg plädierte die SPD-Politikerin zudem dafür, bei Fällen von sexueller Gewalt den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" ins Recht einzuführen. Nur dies schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent. Betroffene wären damit beispielsweise auch dann geschützt, "wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein 'Nein' artikulieren können".
"Bis 2016 war es so: Eine Vergewaltigung lag in der Regel nur dann vor, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt hatte", rief Hubig in Erinnerung. "Wir sind 2016 den wichtigen Schritt zu 'Nein heißt Nein' gegangen. Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt: 'Nur Ja heißt Ja' schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent." Viele europäische Staaten haben diese Regelung bereits und sie sehe darin "ein Vorbild".
Hubig erhielt Rückendeckung aus der Union - jedoch nur für den Vorschlag der verlängerten Verjährung bei einer Vergewaltigung. Wer so etwas erlebt habe, brauche "oft Jahre, manchmal Jahrzehnte, bevor er oder sie in der Lage ist, den Schritt zur Anzeige zu gehen", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der "Rheinischen Post". Das sei keine Schwäche, sondern eine psychologische Realität sexueller Traumata. "Eine längere Verjährungsfrist gibt Betroffenen den Raum, den sie brauchen, um sich zu diesem Schritt zu entschließen."
Eine Regel nach dem Vorbild "Nur Ja heißt Ja" lehnte er jedoch ab. "Sexuelle Gewalt ist ein schweres Verbrechen, das konsequent verfolgt und hart bestraft werden muss", sagte er der Zeitung. "Diesem Ziel kommen wir durch eine 'Nur Ja heißt Ja'-Regelung, wie sie Frau Justizministerin Hubig neuerdings vorschwebt, aber leider nicht näher."
Das liege an Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung: Die Hoffnung auf Besserung durch das Konsensprinzip könne "in der Realität polizeilicher Ermittlungen nicht eingelöst werden", denn sexuelle Übergriffe passierten meist ohne Zeugen. Zu prüfen, ob das Opfer Widerstand geleistet oder Nein gesagt habe oder ob der Täter eine Zustimmung eingeholt habe, "ändert an dieser Beweissituation strukturell nichts".
R.Adler--BTB