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Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen
In einem Streit aus Hessen unter früheren Freundinnen entscheidet nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am Donnerstag (09.45 Uhr) geht es um die Frage, ob das Weiterleiten von privaten Nachrichten an die Chefin gegen den Datenschutz verstößt. Eine der Frauen arbeitete in einer Arztpraxis und tauschte sich regelmäßig per Chat mit ihrer Freundin über die Verhältnisse dort aus. (Az. I ZR 256/25)
Dann zerstritten sich die beiden. Die andere Frau leitete die Chats an die Arztpraxis weiter, und die Angestellte wurde gekündigt. Sie zog vor Gericht und fordert Schadenersatz von 7500 Euro. Der BGH prüft, ob das Weiterleiten ein Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung war oder ob eine Ausnahmeregelung greift.
J.Bergmann--BTB