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Freundin vor Haus in Gelsenkirchen getötet: 27-Jähriger kommt in Psychiatrie
Wegen der Tötung seiner Freundin vor einem Wohnhaus in Gelsenkirchen ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht Essen die Unterbringungen des zur Tatzeit 27-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Es sprach den Mann am Mittwoch des Mordes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung schuldig.
Laut Anklage handelte der Mann aus grundloser Eifersucht und Besitzdenken. Im November 2025 schlug er vor der Wohnanschrift seiner Eltern, an der das Paar lebte, auf seine 24-jährige Freundin ein. Anschließend würgte er sie und stach ihr mit einem Messer in den Hals. Sie starb wenig später trotz einer Notoperation in einer Klinik. Medienberichten zufolge war die gemeinsame Tochter zu dem Zeitpunkt fünf Monate alt.
Bereits drei Wochen zuvor hatte der 27-Jährige seine Freundin der Staatsanwaltschaft zufolge bedroht, weil er davon ausging, dass sie und seine Exfrau ihn töten wollten. Anschließend verletzte er die 24-Jährige so stark, dass sie das Bewusstsein verlor. Anschließend sperrte er sie laut Anklage in der Küche ein. Danach zog die Frau vorübergehen zu ihrer Mutter, kehrte aber wenig später zu ihrem Freund zurück.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten in dem Prozess eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie. Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten und stellte die Frage der Unterbringung in das Ermessen des Gerichts.
L.Dubois--BTB