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Prozess wegen Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer weist Vorwürfe zurück
Zu Beginn des Prozesses gegen den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen mutmaßlicher Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut hat der Politiker die Vorwürfe zurückgewiesen. "Ich habe vor dem Untersuchungsausschuss nicht die Unwahrheit gesagt", sagte Scheuer vor dem Landgericht Berlin am Montag. "Ich habe mich so geäußert, wie es meiner Erinnerung entsprach."
Die Staatsanwaltschaft wirft Scheuer, der von 2018 bis 2021 Bundesverkehrsminister war, laut der am Montag verlesenen Anklage vor, 2019 und 2020 bei Befragungen des Ausschusses zu den Abläufen rund um die Mauteinführung gelogen zu haben. In dem Untersuchungsausschuss ging es um die Frage, ob die hohen Kosten für die gescheiterte Maut vermeidbar gewesen wären.
Laut Anklage soll das Bieterkonsortium, das die Maut erheben sollte, bei einem Gespräch im November 2018 eine Verschiebung der Vertragsunterzeichnung bis zu einer Entscheidung über eine damals beim Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anhängige Klage gegen die Maut angeboten haben. Im Juni 2019 wurde die Maut tatsächlich durch den EuGH gestoppt, woraufhin der Bund die Verträge kündigte. Dies zog Forderungen nach Schadenersatz nach sich, woraufhin sich der Bund in einem Schiedsgerichtsverfahren zu einer Zahlung von 243 Millionen Euro verpflichtete.
Scheuer und sein mitangeklagter damaliger Staatssekretär Gerhard Schulz wurden daraufhin zweimal im Untersuchungsausschuss befragt, im Oktober 2019 und im Januar 2020. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob die Bietergemeinschaft bei dem Gespräch 2018 eine Verschiebung angeboten habe. Beide gaben an, sich an ein solches Angebot nicht erinnern zu können. Dies wertet die Staatsanwaltschaft als "falsche uneidliche Aussage."
Dabei blieben die Angeklagten auch zu Prozessauftakt am Montag. Er sei überzeugt, dass es ein solches Angebot nicht gegeben habe, betonte Scheuer. Über Jahre hätten sich hunderte Fachleute mit dem Projekt befasst und detaillierte Berechnungen angestellt, sagte Scheuer. "Ich hätte mir nie angemaßt, eine fachliche Detailthematik anzusprechen oder mich ins laufende Vergabeverfahren einzumischen."
Auch in den Akten fänden sich keinerlei Hinweise auf ein Verschiebeangebot, betonte Scheuer. Ein solches wäre sicherlich vermerkt und weitergeben worden, "wenn es mehr als nur eine Bemerkung gewesen wäre". Er selbst habe keine Notwenigkeit gesehen, auf die EuGH-Entscheidung zu warten, sagte Scheuer. Er habe darin kein Risiko gesehen. Über die Entscheidung sei er "total überrascht" gewesen.
Auch Schulz wies die Vorwürfe zurück. In dem Gespräch, an dem nur er selbst, der Minister und die beiden Vertreter des Bieterkonsortiums teilgenommen hätten, sei es vor allem um ein persönliches Kennenlernen gegangen. Über die EuGH-Entscheidung sei nicht gesprochen worden, betonte Schulz. Hätte es ein Verschiebeangebot gegeben, hätte er dies sicherlich weitergegeben.
Für den Prozess gegen Scheuer und Schulz sind zunächst zwölf Verhandlungstage bis zum 25. November angesetzt. Als Zeugen sollen unter anderem die Vertreter der Bietergemeinschaft vernommen werden.
B.Shevchenko--BTB