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In Deutschland geborener Türke wird nach tödlichem Raserunfall ausgewiesen
Nach einem tödlichen Raserunfall in Heilbronn hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof die Ausweisung des verantwortlichen Fahrers in die Türkei bestätigt. Wie das Gericht am Mittwoch in Mannheim mitteilte, hatte der in Deutschland geborene Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit mit seinem Antrag auf Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart keinen Erfolg. Der Mann kann daher ausgewiesen werden und erhält zudem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für acht Jahre.
Er hatte als Raser im Februar 2023 in der Heilbronner Innenstadt einen Zusammenstoß mit einem mit vier Menschen besetzten Familienauto verursacht. Der Familienvater starb, die Mutter und die zwei Kinder erlitten schwere Verletzungen.
Für die Fahrt wurde der damals 21-Jährige im April 2024 vom Landgericht Heilbronn wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Ein Jahr später wurde die Verurteilung rechtskräftig.
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschied im April dieses Jahres, dass ein allgemeines Interesse an der Ausweisung des Manns bestehe. Neben Deutschland dürfe dieser auch nicht in Länder der Europäischen Union einreisen.
Obwohl der Verurteilte betonte, sein gesamtes Leben in Deutschland verbracht zu haben, wies das Gericht sein Bleibeersuchen ab. Für den Raser bestehe eine Wiederholungsgefahr, das Ausweisungsinteresse übersteige daher das Bleibeinteresse deutlich.
Laut Verwaltungsgerichtshof konnte der Mann nun keine Fehler im Verfahren des Verwaltungsgerichts nachweisen. Die Berufung gegen die Stuttgarter Entscheidung wurde daher nicht zugelassen. Der Mannheimer Beschluss kann nicht angefochten werden.
E.Schubert--BTB