- Favoriten aus Kroatien und Ukraine überstehen erstes ESC-Halbfinale
- Reus will den Henkelpott: "Sonst wär es scheiße"
- Der BVB stürmt nach Wembley - Revanche gegen Bayern?
- IAEA-Chef beklagt nach Iran-Reise "völlig unbefriedigende" Lage bei Atom-Zusammenarbeit
- Anlegestelle für Hilfslieferungen vor Küste des Gazastreifens ist fertig
- Während Heimatbesuch von Prinz Harry kein Treffen mit krebskrankem Vater Charles
- Pro-palästinensische Proteste an deutschen und europäischen Hochschulen fortgesetzt
- Innenminister wollen nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke schärfe Gesetze prüfen
- Erstes Halbfinale des Eurovision Song Contest in Malmö läuft
- Bytedance und Tiktok reichen Klage gegen US-Ultimatum für Verkauf ein
- Schalke feiert Klassenerhalt - Osnabrück erster Absteiger
- CL: Magdeburg gegen Aalborg, Kiel gegen Barcelona
- Macron besucht mit Chinas Staatschef Xi ein Restaurant in den Pyrenäen
- Israel hält Grenzübergang Rafah unter Kontrolle - Gaza-Verhandlungen unter Hochdruck
- CDU-Parteitag nimmt neues Grundsatzprogramm einstimmig an
- Erfolg auf Sand: Kerber in Rom eine Runde weiter
- Haus von Rapper Drake nach Schießerei abgeriegelt - Wachmann schwer verletzt
- Pro-palästinensische Proteste an deutschen und europäischen Hochschulen gehen weiter
- SNP-Chef Swinney zum neuen schottischen Regierungschef gewählt
- Scholz: Rentenpaket kommt "im Mai" - Sozialverbände warnen vor Verzögerung
- SV Darmstadt: 109.000 Strafe für Pyrotechnik und Goldtaler
- Russische Botschaft fordert von Berliner Behörden Rücknahme von Flaggenverbot am 8. und 9 Mai
- Ex-Pornodarstellerin Stormy Daniels sagt in Schweigegeld-Prozess gegen Trump aus
- CDU beendet dreitägigen Bundesparteitag in Berlin
- "Bild": Thomas Gottschalk und langjährige Ehefrau Thea sind geschieden
- Söder sagt Merz einvernehmliche Lösung der K-Frage zu
- Haftstrafe für Frau in Hamburg wegen Tötung von Baby und Angriffs auf Partner
- Giro: Bauhaus sprintet auf Platz drei - Milan gewinnt
- Propalästinensische Proteste an deutschen Hochschulen werden fortgesetzt
- Experte rät zu Regulierung statt Verbot von Online-Händler Temu
- BGH: Airline bei Flugannullierung für Information von Passagieren verantwortlich
- Sozialverbände warnen vor Verzögern des Rentenpakets II
- Haus von Rapper Drake nach Schießerei abgeriegelt
- Urteil: Friseurin muss nach missglückter Haarglättung Schmerzensgeld zahlen
- Anklage gegen Iraker wegen Beteiligung an IS-Kriegsverbrechen erhoben
- Gewaltsame Attacken verstärken Drängen auf Demokratiefördergesetz
- 18-Jähriger aus Husum nach Tötung von Mutter in französischem Lyon festgenommen
- Umfrage: Union hätte mit Kanzlerkandidat Söder die besten Chancen
- CDU-Grundsatzprogramm: Parteitag will zurück zur Wehrpflicht und harten Asylkurs
- Mehrkosten von Stuttgart 21: Deutsche Bahn unterliegt erstinstanzlich vor Gericht
- Lehrbetrieb an Berliner FU wegen propalästinensischen Protestcamps eingestellt
- Vingegaard wieder auf dem Rad: "Es wird immer besser"
- Fachkräftelücke in den MINT-Berufen wird kleiner - bleibt aber auf hohem Niveau
- FC Bayern fliegt mit "positiver Anspannung" nach Madrid
- Vietnam gedenkt des 70. Jahrestages der Schlacht von Dien Bien Phu
- Rund 600 Baltische Störe in Oder bei Criewen ausgewildert
- Gescheiterte Tarifeinigung: IG BAU will nun "zügig" Streiks im Bau ankündigen
- DFL legt Termine für Relegation endgültig fest
- Scholz mahnt auf Global Solutions Summit Lösungen für weltweite "Polykrise" an
- Pistorius verabschiedet Marine-Besatzung zu Einsatz im Indopazifik
Bundesgerichtshof verhandelt über Entfernung einer negativen Bewertung bei Ebay
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (11.00 Uhr) in Karlsruhe über eine negative Bewertung bei Ebay. Bei einem Geschäft wurden über Ebay vier Gelenkbolzenschellen zur Befestigung von Schläuchen für etwa 14 Euro plus knapp fünf Euro Versandkosten gekauft. Der Käufer bewertete das Geschäft später auf der Plattform und schrieb, die Ware sei zwar gut, die Versandkosten seien aber "Wucher!!". (Az. VIII ZR 319/20)
Der Verkäufer zog vor Gericht, um zu erreichen, dass dieser Teil der Bewertung entfernt wird. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay zufolge müssen Bewertungen "sachlich" gehalten sein und dürfen keine "Schmähkritik" enthalten. Das Landgericht Weiden verurteilte den Käufer dazu, die Bewertung zu entfernen. Sie sei überspitzt und habe keinen sachlichen Bezug. Gegen dieses Urteil zog der Käufer vor den BGH.
Y.Bouchard--BTB