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Grausame Details in Prozess um Doppelmord an Ärzteehepaar aus Mistelbach
Zum Auftakt des Prozesses um einen Doppelmord an einem Ärzteehepaar im fränkischen Mistelbach sind vor dem Landgericht Bayreuth grausame Details bekannt geworden. So soll die zusammen mit ihrem Freund wegen Mordes angeklagte älteste Tochter des Paars ihren jüngeren Bruder davon abgehalten haben, den sterbenden Eltern zu helfen, wie aus der am Mittwoch verlesenen Anklage der Staatsanwaltschaft hervorging.
Wegen des jugendlichen Alters der zur Tatzeit 16 Jahre alten Tochter und deren mit 18 Jahren heranwachsenden Freunds schloss das Gericht nach der Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit aus. Diese soll erst wieder zur kurz vor Weihnachten erwarteten Verkündung des Urteils zugelassen werden.
Die Tat vom 9. Januar sorgte weit über die fränkische Gemeinde hinaus für Entsetzen. Von Nachbarn alarmierte Rettungskräfte hatten den 51 Jahre alten Kinderarzt und dessen 47 Jahre alte Frau erstochen im Keller entdeckt. Kurz danach stellte sich der Freund der ältesten Tochter. Sechs Wochen später geriet auch diese als tatverdächtig ins Visier der Ermittler.
Der Anklage der Staatsanwaltschaft zufolge geht die Tat auf einen gemeinsamen Plan des Paars zurück, Motiv war demnach Hass auf die Eltern. Die älteste Tochter soll laut Anklage vier Monate vor der Tat mit ihrem Freund Felix S. zusammengekommen sein, dieser lebte seit November vergangenen Jahres mit im Haushalt der Familie. Dort sei das Verhältnis der ältesten Tochter - die Eltern hatten vier Kinder - zu den Eltern seit längerer Zeit von Streit geprägt gewesen.
"Die Angeschuldigte hasste ihre Eltern und wollte diese tot sehen", erklärten die Ankläger. Nach einem neuerlichen Streit mit ihrem Vater am Tag vor dem Doppelmord habe das junge Pärchen entschieden, dass die Eltern ermordet werden sollten. Sie planten demnach, die Tat wie einen Einbruch aussehen zu lassen.
Zur Umsetzung des Plans habe der Freund der Tochter zunächst das Einfamilienhaus verlassen und sei dann schwarz gekleidet mit Skimaske, Stirnlampe und Messer dorthin zurückgekehrt. In dem im Keller gelegenen Schlafzimmer der Eltern habe er auf den schlafenden Vater vielmals eingestochen.
Der 51-Jährige habe das Bett noch verlassen können und sich zu wehren versucht, er sei aber kurze Zeit später tot zusammengebrochen. Danach habe der Freund die zwischenzeitlich aufgewachte, panisch schreiende Mutter ebenfalls mit einer Vielzahl von Stichen attackiert, auch sie sei an den Verletzungen noch vor Ort gestorben.
Dem gemeinsamen Tatplan folgend habe die älteste Tochter im Obergeschoss ihren durch die Schreie wach gewordenen Bruder davon abgehalten, zu den Eltern zu gehen und zu helfen. Als von dem lautstarken Streit der ältesten Schwester mit dem Bruder auch die Schwester aufgewacht sei, habe sie zusammen mit ihrem Freund die beiden Kinder davon abgehalten, Hilfe zu holen. Einen bereits begonnenen Notruf beendeten sie laut Anklage durch Auflegen, danach nahmen sie den Geschwistern Telefon und Handy ab.
Nach dem Jugendstrafrecht drohen den beiden Angeklagten im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Sieht das Gericht eine besondere Schwere der Schuld, kann das Strafmaß aber auf 15 Jahre heraufgesetzt werden.
F.Pavlenko--BTB